U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-1, Trial Transkript, S. 10610-19644
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-1, Trial Transkript, S. 10610-19644
ReferenceDMP.000-Mauthausen-1.10610
Content descriptionSeite: 10610-19644, Gerhard Hoppe, erster Zeuge der Verteidigung, gibt u.a. folgendes an: Er sei aktuell Mitglied der Entnazifizierungsbehörde und sei von 10. Jänner 1943 bis zu den Luftangriffen am 26. Juni 1944 im Außenlager Schwechat inhaftiert gewesen. Erb habe er dort zum ersten Mal im September 1943 gesehen, erklärt Hoppe; dieser sei bis zu seiner Verletzung während der Luftangriffe in Schwechat stationiert gewesen. Hoppe gibt an, im August 1941 von der Wehrmacht desertiert, von den russischen Soldaten gefangen und an die Deutschen übergeben und schließlich am 14. Mai 1943 ins KLM gebracht worden zu sein, von wo er aus am 10. September 1943 nach Schwechat überstellt wurde. Hoppe berichtet von den drei entflohenen Häftlingen, die im Mai oder Juni 1944 ins Lager zurückgebracht wurden. Einer sei, so Hoppe, bereits tot gewesen, und sei sofort in die Krankenstation gebracht worden. Die anderen zwei, einer von ihnen verletzt, seien von Appellführer Schiller in eine kleine Kiste gesperrt worden. Der unverletzte Häftling, so Hoppe, sei von Schiller im Waschraum mit den Händen hinter den Rücken aufgehängt worden und vernommen worden - er selbst habe dabei als Übersetzer fungiert. Mehrmals, so Hoppe, sei der Häftling dabei ohnmächtig geworden. Bevor die Häftlinge zu den Nachtschichten abmarschierten, sei der tote Häftling in einem Sarg präsentiert worden, der verletzte in der Kiste und der dritte Häftling habe die anderen Häftlinge vor einem Fluchtversuch warnen müssen. Anwesend seien auch Erb oder Siegler gewesen, erklärt Hooppe; Blockführer Conrad sei bereits in Flossdorf (Floridsdorf?) gewesen. In den Folgetagen, so Hoppe, habe er gehört, dass einer der beiden überlebenden Häftlinge auf der Flucht erschossen worden sei; einer habe sich selbst erhängt - den Suizid hätten sie an die politische Abteilung in Mauthausen melden müssen. Hoppe erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Namen von Mithäftlingen in der Schreibstube (Winterstein, Schmidt, Nabel). Im Rahmen des Kreuzverhörs gibt Hoppe weiters u.a. an: Es habe einen zweiten Fall gegeben, bei dem zwei russische Häftlinge namens Stahl und Bar zunächst von einer geplanten Flucht gesprochen und dann offenbar Selbstmord begangen hätten; ein Blockältester von Block 4 ebenfalls. Hoppe erklärt, er habe zu Beginn seiner Haftzeit in Schwechat 6 Wochen in der Fabrik gearbeitet und habe dann auf Interventionen des damaligen Lagerschreibers Peter Winterstein die Funktion des Schreibers im Warenlagers eingenommen. Nachdem er nicht mehr gebraucht wurde, so Hoppe, sei er in die Lagerschreibstube dem Appellführer Bruckner zugeteilt worden und hier für die Post und die Häftlingsrationen verantwortlich gewesen. Insgesamt, so erklärt Hoppe, seien mit ihm 4 Lagerschreiber eingesetzt gewesen; die Häftlingszahlen hätten zwischen September 1943 bis Juni 1944 zwischen 2200 und 2400 gelegen. Seine Funktion sei privilegiert gewesen, hätten sie doch die Möglichkeit gehabt, übriges Essen aus der SS-Küche zu erhalten, so Hoppe. Hoppe gibt u.a. auch an, dass in Mai Untersturmführer Müller als Lagerkommandant fungierte, bis Streitwieser wieder zurückkehrte.
Persons keyword Eduard Erb, Siegler, Conrad, Bruckner, Müller, Anton (Toni) Streitwieser, Gerhard Hoppe, Stahl, Bar, Peter Winterstein, Schmidt, Nabel
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