U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-30, Trial Transkript, S. 18882-18924
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-30, Trial Transkript, S. 18882-18924
ReferenceDMP.000-Mauthausen-6.18882
Content descriptionSeite: 18882-18924, Der Angeklagte, Eduard Cuerten, wird befragt und gibt u.a. an: Daten zu seiner Person (Familie, Berufstätigkeit, Beitritt zur NSDAP, Einzug in die Waffen-SS); nach der Zerstörung des Außenlagers Schwechat sei er mit dem gesamten Lager am 26. Juni 1944 nach Floridsdorf überstellt worden. Nie, so erklärt er, habe er dort jemandem Injektionen verabreicht. Mit Buehner, den er als Sadisten bezeichnet, habe er sich nicht verstanden. Etwas unverständlich erklärt Cuerten im Zusammenhang mit tödlichen Injektionen, diese seien angeordnet worden, da in beiden Fällen die Häftlinge schwer krank bzw. verwundet gewesen seien; er habe dies in zwei Fällen mit Evipan durchgeführt. Schließlich mein er, in Floridsdorf sei er für die Truppenbetreuung zuständig gewesen und zusätzlich für die Besorgung von Medizin und medizin. Instrumenten für die Häftlinge. Cuerten erklärt u.a., dass im Falle eine schweren Erkrankung eines Truppenmitglieds dieser nach Wien in das SS-Spital eingeliefert worden wäre. In der Folge wird Cuerten im Zusammenhang mit einer Anfrage-Bestellungsliste von Oktober 1944 der Elizabeth-Apotheke in Wien befragt; mit der angeblichen Anordnung Kaltenbrunners über Auswechslung des Revierpersonals, im Zusammenhang mit dem Häftling, den Cuerten aus einer Kiste befreit habe, in welche dieser strafweise gesteckt wurde. Er erwähnt, es habe einen Befehl gegeben, dass jüdische Häftlinge nur von einem jüdischen Arzt und in einem seperaten Raum behandelt würden. Er beschreibt das Häftlingsrevier in Floridsdorf und erklärt, dort seien nie Injektionen verabreicht worden; Cuerten schildert seine Versionen im Zusammenhang mit der Flucht und Wiedergefangennahme eines polnischen Häftlings sowie eines Häftlings aus einem Kommando in Hinterbrühl (nicht ganz verständlich). Im ersten Fall meint Cuerten, er wisse nicht, ob sich der Häftling selbst erhängt habe oder durch jemand anders getötet wurde. Im zweiten Fall gibt Cuerten an, Buehner sei für dessen Tod verantwortlich. WEITERS: Anträge auf Aufnahme untersch. Beweismittel/Dokumente (nicht alle angeführt; u.a. Führungszeugnis, Erklärung eines Apothekers aus Wien, Erklärungen v. Kaethe Dieges, Peter Grebe, Arbeitskollegen Eduard Cuertens, Eduard Bauer, Moritz Groppen, Hahn, Mitmer)
Persons keyword Eduard Cürten, Buehner, Ernst Karl Kaltenbrunner
SubjectPersonendaten, SS-Revier, Sanitäter, Injektion, Erkrankung, Häftlingsrevier
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