U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-2, Trial Transkript, S. 49492-49611
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-2, Trial Transkript, S. 49492-49611
ReferenceDMP.000-50-5-2.49492
Content descriptionSeite: 49492-49611, Der Verteidiger bringt noch eine schriftliche Aussage als Beweismittel ein und hat dann seine Befragungen beendet. Es folgt das Schlussplädoyer des Anklägers. Im Fall Schmutzler und Stier seien die Beweise überwältigend, Stier habe in seiner schriftlichen Aussage (Exhibit 12) viel mehr zugegeben, als er im Zeugenstand zuzugeben in der Lage war. Darin ist auch vom einem Totengräberkommando die Rede, das von Oberscharführer Weiss angeführt wurde. Schmutzler, Stier und Hollriegl [sic] verdienen die Höchststrafe, sagt der Ankläger, ebenso Nitschke. Kroner sei ein übler Schläger gewesen, gegen Kuhnert gebe es zwar nur eine Aussage, jedoch müsse man bedenken, dass er Teil des Mauthausen-Systems gewesen sei. Dura sei ein Hundeführer gewesen und auch persönlicher Bediensteter von Schmutzler und deshalb schuldig. Schrader führte den zweiten Marschblock beim Evakuierungsmarsch und musste von den Erschießungen wissen. Bezüglich Schrader, Dura, Kuhnert und Kroner will der Ankläger keine Strafempfehlung abgeben, die restlichen Angeklagten sollen die Todesstrafe bekommen. Der Verteidiger spricht davon, dass im Lager alles für die Häftlinge getan wurde und die Aussagen zur Anzahl der Todesfälle allesamt überzogen seien, da es laut Totenbuch nur 21 Todesopfer gegeben habe. Er greift vor allem den Zeugen Dr. Busch massiv an. Insgesamt meint er, dass die Beweise nicht ausreichen würden. Was den Schießbefehl beim Marsch betrifft, so ist sich der Verteidiger sicher, dass Schmutzler und Stier die Situation unterschätzt hatten - beide hätten den Befehl belächelt und nicht ernst genommen. Man habe den Häftlingen den Rückmarsch so komfortabel wie möglich gemacht, sagt der Verteidiger. Keiner der Angeklagten sei freiwillig in Wr. Neudorf gewesen, der Krieg sei schuld daran. Alle Zeugen hätten über Schrader gut gesprochen und Dura sei ohnehin völlig zu unrecht angeklagt, Kroner war nicht am Transport dabei. Hollriegl habe mündlich und schriftlich ausführlich Stellung genommen und sei auch vom Gericht in Nürnberg als integer betrachtet worden. Nitschke habe sich ausschließlich um die Hunde gekümmert, etwas anderes besagen auch die Aussagen gegen ihn nicht, sagt der Verteidiger. Kuhnert wurde von einigen Zeugen gut bewertet, war auch nicht auf dem Transport. Die Kontrolle über Wr. Neudorf sei bei Mauthausen gelegen, alle Taten seine auf höheren Befehl passiert. Außerdem sei die russische Front nahe gewesen und die Verwirrung deshalb groß. Abschließend bittet der Verteidiger, den Angeklagten möge die bereits in US-Haft abgesessene Zeit angerechnet werden.
Persons keywordWeiss, Kurt Emil Schmutzler, Ludwig Stier, Alois Rudolf Höllriegel, Kroner, Schrader, Dura, Alfred Erich Kuhnert, Nitschke
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