U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-3, Petition Dr. Georg Fröschmann, S. 4980-4986
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-3, Petition Dr. Georg Fröschmann, S. 4980-4986
ReferenceDMP.000-50-5-3.4980
Content descriptionSeite: 4980-4986, Anwalt Fröschmann bringt eine Petition für Mandant Oskar Tandler ein. Tandler war unbedeutender SS-Wachmann in Gusen I und wurde zum Tode verurteilt. Fröschmann fordert Überprüfung und vermutet bei den Belastungszeugen Meineide. In Wahrheit hat Tandler die Jungrussen in Gusen beschützt und ihnen ausreichend Nahrungsmittel beschafft. Tandler war kein Kommandoführer, sondern Dolmetscher weil er polnisch und russisch sprach. Sollten Jungrussen verstorben sein, so trägt laut Fröschmann keine Schuld. In Lungitz war Tandler Kommandoführer, von dort kamen keine Beschuldigungen. Die Ermordung eines Jungrussen wurde den anderen Jungrussen von Ziereis, Seidler und Killermann befohlen. Mit einer Vergasung russischer Kriegsgefangener hatte Tandler nichts zu tun.
Persons keyword Oskar Tandler, Heisig, Brust, Carl Walter Chmielewski, Knokel, Bäcker, Maack, Franz Xaver Ziereis, Seidler, Michael Killermann, Erich Schüttauf, Panhans, Latzel, Kowalski, Gomez, Szymura, Kaminski, Glas, Hallen, Obermeier, Horcicka, Schrögler, Folger, Schulz, Heller, Krem, Schäfer, Dr. Georg Fröschmann, Liane Tandler, Wolfram, Slupetzki
SubjectNahrungsmittel, Dolmetscher, Mord, Vergasung
LevelItem