U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Eidesstattliche Erklärung Kaspar Götz, 1.4.1949, S. 20587-20589
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Eidesstattliche Erklärung Kaspar Götz, 1.4.1949, S. 20587-20589
ReferenceDMP.000-50-5-4.20587
Content descriptionSeite: 20587-20589, Götz ist seit 13.6.1945 in Haft, seither seien Unterbringung und Verpflegung ungenügend. Über ein Jahr habe er auf Holzplanken schlafen müssen und mit einem Strohsack. Mehr als 50 Prozent der Häftlinge seien unterernährt. Von Dr. Leis sei er nur allgemein zu den Verhältnissen in Dipoldsau befragt worden und keines Vergehens beschuldigt worden. Die Verteidiger Roach und Engelhorn kümmerten sich wenig um seinen Fall. Während er nur von einem Zeugen belastet wurde, hätten ihn Angermund, Binder und Kaufmann entlastet, was den Mord an Babic angeht. Götz gibt an, nachdem er eingezogen wurde beim SS-Regiment Germania in Holland gewesen zu sein. Ab Februar 1943 kam er nach Gusen, danach acht Tage nach Groß-Raming, bis August 1944 war er in Dipoldsau und dann wieder an der Front.
Persons keyword Kaspar Götz, Angermund, Binder, Mamajlolic, Babic, Kaufmann
SubjectHaftbedingungen, Verfahrenskritik, Mord, Dienstort
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