U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-6, Eidesstattliche Erklärung Franz Doppelreiter, 21.4.1947, S. 52141-52147
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-6, Eidesstattliche Erklärung Franz Doppelreiter, 21.4.1947, S. 52141-52147
ReferenceDMP.000-50-5-6.52141
Content descriptionSeite: 52141-52147, Doppelreiter gibt an, das Buch unnat. Todesfälle von 4.2. bis 12.4.1944 geführt zu haben. Er gehörte damals der politischen Abteilung als Schreiber an. An Werktagen habe er sich nach einer Meldung einer Erschießung auf der Flucht sofort zum Tatort begeben, am Wochenende der jeweils diensthabende Schreiber und die Leiche besichtigt. Danach wurde die Nummer des Häflings eruiert und die Posten befragt, wer denn der Schütze sei. Er notierte den Namen des Schützen, der zu diesem Zeitpunkg noch nicht abgelöst war und notierte die Tatzeit. DAnn wurde der Posten abgelöst und zur Befragung in die pol. Abteilung befohlen. Das war bereits etwa eine Stunde nach dem Vorfall. Solange er in der politischen Abteilung war - bis Februar 1945 - sei es nie vorgekommen, dass ein Posten bestritten habe, der Schütze zu sein. Ohne Unterschrift am Protokoll wurde kein Eintrag in das Buch unnat. Todesfälle gemacht. Kam es zu Erschießungen in Außenlagern, so wurde der Name des Häftlings fernmündlich bekannt gegeben, das SChützenprotokoll und der Bericht des Lagerführers folgten einige Tage später postalisch. Doppelreiter war selbst noch Wachposten von Juni 1942 bis Ende 1943, zu dieser Zeit haben die Schützen keine Belohnung mehr dafür erhalten. Es war jedoch eine lange bestehende Gepflogenheit, dass im Außenlager Wr. Neudorf durch Euler für Schützen ein Sonderurlaub vergeben wurde. Dies habe insbesondere die Volksdeutschen dazu veranlasst, häufig zu schießen.
Persons keywordFranz Doppelreiter, Euler
SubjectUnnatürliche Todesfälle, Flucht, Belohnung
LevelItem