U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-10, Trial Transkript, S. 21292-21310
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-10, Trial Transkript, S. 21292-21310
ReferenceDMP.000-50-5-10.21292
Content descriptionSeite: 21292-21310, Alois Obermeier, Angeklagter, gibt u.a. an: Er sei von Februar 1940 bis Anfang 1945 in Gusen gewesen; zuerst als Kompaniekommandeur, später sei er als Bataillons-Kommandeur für die Wachtruppen zuständig gewesen. In diesem Bataillon, so Obermeier, seien 5 Kompanien gewesen, die Kompanistrenge jeweils 150 Personen. Verantwortlich für das Hauptverwaltungspersonal in Gusen sei Hauptsturmführer Seidler gewesen, über ihm Kommandant Ziereis. Er selbst, so Obermeier, habe die Befehle direkt von Ziereis erhalten. Mit Seidler, erklärt Obermeier, habe er sich nicht verstanden - dieser hätte einen ganz anderen Aufgabenbereich gehabt als er. Seidler habe mehrfach gegen ihn Meldung bei Ziereis erstattet, etwa weil er zuwenige Wachen zur Verfügung gestellt haben sollte. Nie habe er oder ihm Unterstellte an Exekutionen teilgenommen, meint Obermeier; einmal habe ihm jedoch Ziereis im Juli 1944 mitgeteilt, Vaessen solle sich mit 8 Männern zu einem bestimmten Zeitpunkt einfinden - offenbar wie Obermeier annimt - für eine Exekution. Vaessen habe kurz zuvor geheiratet und einen Urlaub bewilligt bekommen; daher hätte ihn dieser gebeten, nicht dort erscheinen zu müssen. Also habe er - Obermeier - nochmals Ziereis gefragt und dieser habe angeordnet, Obersturmführer Riemer solle Vaessen vertreten. Riemer hätte ihm später auch von der Exekution zweier Russen berichtet. Weiters berichtet er, Ziereis hätte ihm einmal von einer stattfindenden Exekution berichtet, bei der 5 Personen wegen Lärmens während eines Fliegerangriffes in einer österr. Stadt hingerichtet werden sollten; es fallen in diesem Zusammenhang die Namen des Obersturmführer Mueller sowie Obersturmführer Schultz. Obermeier berichtet nurn sehr ausführlich, wei die Urteile verlesen wurden - dabei gewesen seien auch Seidler und Hauptsturmführer Vetter von der politischen Abteilung. Obermeier berichtet weiters u.a., die Regeln für die Wachen seien in ganz Deutschland gültig gewesen, jedoch jeweils für die einzelnen Orte angepasst worden. Die Kompanie-Kommandeure hätten die Anweisung gehabt, die Wachen einmal wöchentlich zu instruieren. Die "guard block leaders"- immer ein Kompanie-Kommandeur - hätten täglich Anweisungen gegeben. (In diesem Zusammenhang führt Obermeier immer wieder den Befehl an, wonach die Häftlinge nicht misshandelt werden hätten dürfen; auch habe es bezugnehmend auf Kriegsgefangene diesbezügliche Befehle gegeben.) Obermeier berichtet von einem Vorfall 1940, bei dem offenbar Unteroffiziere aus den Wachmannschaften Häftlinge geschlagen und daraufhin - auf seine Initiative hin - bestraft wurden (diese seien offenbar später in dern Kommandanturstab überstellt worden); auch Riemer, gegen den er eine Meldung wegen Bestrafung gemacht habe, sei in ein anderes Lager versetzt worden. Belastende Zeugenaussagen weist Obermeier von sich; er sei ab 1933 Mitglied der Totenkopf-Einheit gewesen; Schroeder sei der Vorgesetzte von Vaessen gewesen.
Persons keyword Alois Obermeier, Seidler, Franz Xaver Ziereis, Heinz Martin Vaessen, Riemer, Mueller, Schultz, Vetter, Schroeder
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