U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-10, Eidesstattliche Erklärung Johann Folger f. Ernst Reichert (handschriftlich), S. 21756-21757
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-10, Eidesstattliche Erklärung Johann Folger f. Ernst Reichert (handschriftlich), S. 21756-21757
ReferenceDMP.000-50-5-10.21756
Content descriptionSeite: 21756-21757, Handschriftliche eidesstattliche Erklärung des Johann Folger für Ernst Reichert, datiert auf den 13. Oktober 1948. Darin gibt er u.a. an: Er sei von August 1940 bis April 1945 in Gusen I inhaftiert gewesen. Weiters meint er, die Anschuldigungen gegen Reichert, wonach er an Tötungen von Häftlingen im Häftlingsbad beteiligt gewesen sei, wären ein Irrtum. Soweit er sich erinnern känne, so Folger, sei Reichert im Sommer 1943 zum Kommandanturstab als Blockführer gekommen. Die Totbadeaktionen von Invaliden aus Block 32 seien Ende April/Mai 1942 beendet worden. Während der Amtszeit des lagerarztes Helmut (sic!) Vetter von März 1943 bis 1945 seien keine Häftlinge mehr im Häftlingsbad getötet worden; sämtliche Invaliden seien nach Hartheim zur Vergasung geschickt worden. Die Poststelle, auf welcher von 1942 bis 1945 die Pakete für die Häftlinge ausgegeben wurden, erklärt Folger weiter, habe sich auf Block 2 befunden.
Persons keywordErnst Reichert, Hellmuth Vetter, Johann Folger
SubjectTotbadeaktion, Hartheim, Vergasung, Poststelle, Lagerarzt
LevelItem