U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-12, Trial Transkript, S. 23835-23852
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-12, Trial Transkript, S. 23835-23852
ReferenceDMP.000-50-5-12.23835
Content descriptionSeite: 23835-23852, Theodor Schmitz, Angeklagter, gibt u.a. an: Personendaten, dass er ab November 1940 bis Mai 1941 als Wache in Gusen eingesetzt gewesen sei. Dann sei er zu einem Kommando nach Wagrein gekommen und von dort im Mai 1942 nach Ternberg versetzt worden. Im November 1942 sei er wieder nach Gusen zurückgekehrt, wo er zunächst Wachdienst versah und vor Weihnachten 1942 als "assistant" in der Apotheke in Gusen eingesetzt wurde. Nach dem medizinischen Kurs sei er ab Juni 1943 im Häftlingsrevier eingesetzt worden. Dort habe er mit einigen Unterbrechungen (nicht ganz nachvollziehbar!) bis April 1945 Dienst versehen. Schmitz wird nun zu tödlichen Injektionen befragt und gibt an, diese seien auf Befehl von Krebsbach erfolgt und durch den Blockältesten verabreicht worden. Die Selektion der Häftlinge hätten die Lager- und Häftlingsärzte vorgenommen. Er selbst, so Schmitz, hätte nur ein einziges Mal Injektionen verabreicht - und zwar, weil der Häftling darum gebeten habe (sic!). Auf Befragen erklärt Schmitz seine Aufgabe als SDG im Häftlingsrevier: Er habe die Reinlichkeit überprüft, die Arbeit des Personals und die Appelle durchgeführt. Wenn etwas nicht korrekt gewesen sei, habe er dies dem Lagerarzt melden müssen. Schmitz wird zur Durchführung von tödlichen Injektionen befragt und erklärt im Zusammenhang damit die lokale Anordnung sowie die Entwicklung des Krankenreviers in Gusen! Interessant: Schmitz gibt bei seiner Befragung auch an, er habe tätowierte Hautstücke als Anschauungsmaterial benutzt, um SS-Angehörigen der Kompanien – welche offensichtlich von Schmitz sanitätsmedizinisch ausgebildet wurden – zu zeigen, wie schwer Tätowierungen zu entfernen seien. Dies sei im Rahmen allgemeiner Verletzungen der Haut, wie Verbrennungen, erfolgt. Ansonsten zeigt sich Schmitz ziemlich unwissend und unbeteiligt.
Persons keywordTheo Schmitz
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