U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Aussage Otto Kleingünther, S. 9149-9150
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Aussage Otto Kleingünther, S. 9149-9150
SignaturDMP.000-50-5-21.9149
InhaltsbeschreibungSeite: 9149-9150, Kleingünther sagt vor dem Überprüfungs-Ausschuss zunächst durch seinen Anwalt aus. Er sei im Juni 1940 zur Waffen-SS eingezogen worden und war ab 15. Juni 1940 in Mauthausen bis Juni 1943. Zunächst war er im SS-Revier, ab März 1942 auch im Häftlingsrevier. Im Juni 1943 kam er nach Loiblpass. Aufgrund einer Nervenschädigung, erlitten im ersten Weltkrieg, konnte Kleingünther nur Arbeiten geringer Wichtigkeit ausführen. Als der Euthanasie-Befehl 1942 aus Berlin kam, wurde den Eingeweihten befohlen, Stillschweigen zu bewahren. Kleingünther wohnte einigen dieser Euthanasie-Fälle bei, nicht bei hunderten, wie etwa vom Zeugen Kanduth behauptet. Dieser sei ein krimineller Häftling gewesen. Die Vergasung einer Gruppe von weiblichen Häftlingen basierte auf einem Befehl von Dr. Richter. Der Zeuge Ramon Armengol-Verge habe falsche Schlüsse gezogen, die Aussage des Zeugen Stockinger bezüglich des Häftlings Alfred Kain wird ebenfalls erwähnt. Alfred Kain habe flüchten wollen und seine Wunden waren so schwerwiegend, dass Dr. Krebsbach befahl, ihn zu euthanasieren. Kleingünther zitterte aber zu sehr, um die Injektion zu geben, da verabreichte sie der Häftlingsarzt Rieger. Kleingünther selbst ergänzt, dass er seit 1917 den Bolschewismus bekämpft habe, weil er dessen Grauen gesehen hat. Er habe drei Kinder und bitte deshalb um Gnade.
PersonenschlagwortOtto Kleingünther, Dr. Richter, Dr. Krebsbach, Kanduth, Ramon Armengol-Verge, Stockinger, Alfred Kain, Rieger
SchlagwortEuthanasie, Dienstbefehl, Injektion
LevelEinzelstück