U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Trial Transkript, S. 9659-9661
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Trial Transkript, S. 9659-9661
SignaturDMP.000-50-5-21.9659
InhaltsbeschreibungSeite: 9659-9661, Geiger kommt neuerlich in den Zeugenstand und wird vom Verteidiger nach Chloroethyl gefragt, einer Droge, wie er sagt. Der Verteidiger will wissen, wieviel davon benötigt wird, um einen Menschen in Narkose zu versetzen. Je nach Körperbau rund ein Viertel einer Tube von etwa 20 Kubikzentimeter. Drei Tuben zu verwenden, wäre der Tod des Menschen, sagt Geiger. Euthanasie wurde in den Außenlagern nicht angewendet, sagt Geiger, in Ebensee gab es aber sechs bis acht Fälle. Geiger war in Schlier, Ebensee, Neuengamme, Leitmeritz und Hersbruck.
PersonenschlagwortDr. Hans Joachim Geiger, Christian Hermann Wohlrab, Dr. Krebsbach
SchlagwortEuthanasie, Dienstbefehl
LevelEinzelstück