U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-24, Eidesstattliche Erklärung ad Konrad Volgger, S. 11658-11659
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-24, Eidesstattliche Erklärung ad Konrad Volgger, S. 11658-11659
SignaturDMP.000-50-5-24.11658
InhaltsbeschreibungSeite: 11658-11659, Franz Weiss, Kajetan Wilder und Valentin Schopper geben in ihrer gemeinsamen eidesstattlichen Erklärung vom 22. Mai 1950 in Bezug auf Konrad Volgger u.a. an: Franz Weiss sei als damaliger Leiter der Elektrowerkstätte in der Hütte Linz ganztägig und teilweise auch nachts im Betrieb anwesend gewesen und habe gesehen, dass Häftlinge von den Kapos - und nicht von der SS - geschlagen wurden. Er (vermutlich ist Weiss gemeint) habe deswegen beim damaligen Leiter des KZ protestiert, worauf dieser ihn fragte, ob er denn selbst das Bedürfnis hätte, ins KZ zu kommen. In der Folge hätte er dann selbst der SS-Wachmannschaft erklärt, dass ein Schlagen nicht toleriert werde; SS-Streifen, die zur Überwachung der eingeteilten SS-Wachen kamen, hätten aber dennoch die Häftlinge geschlagen, so die Argumentation. Volgger sei nie an solchen Schlägen beteilt gewesen.
PersonenschlagwortKonrad Volgger, Franz Weiss, Kajetan Wilder, Valentin Schoppe
SchlagwortKameradenaussage, Zivilarbeiter, Wachmann, Misshandlung
LevelEinzelstück