U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-37, Zusammefassung des Falles US vs. Friedrich Kurbel et al., S. 16269-16271
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-37, Zusammefassung des Falles US vs. Friedrich Kurbel et al., S. 16269-16271
SignaturDMP.000-50-5-37.16269
InhaltsbeschreibungSeite: 16269-16271, Die Angeklagten Friedrich Kurbel und Hilar Raab wurden freigesprochen. Ein Zeuge beschuldigte Kurbel, ihn selbst und andere Häftlinge in Groß-Raming geschlagen zu haben, doch der Zeuge hat Kurbel offenbar mit Raab verwechselt. Ein zweiter Zeuge verwechselte ebenfalls die Angeklagten und war Kurbel, der eigentlich Raab war, vor, einen polnischen Häftling namens Branek getötet zu haben indem er ihn mit seinem Gewehrkolben verprügelte. Der Angeklagte Raab, der in Wahrheit Kurbel war, habe einen jugoslawischen Häftling namens Dicic getötet indem er ihn mit seinem Gewehrkolben verprügelte. Kurbel selbst sagte aus, dass er als Schütze Wachmann in Groß-Raming war zwischen 1. August 1943 und 29. August 1944. Er stritt ab, jemals einen Häftling geschlagen oder gar getötet zu haben. Raab erklärte, dass er als Schütze Wachmann in Groß-Raming war zwischen August 1943 und August 1944, auch er stritt Mißhandlungen und Mord ab. Das Gericht entschied im Sinne der Angeklagten, da die Beweise dafür nicht ausreichend waren, denn die Zeugen des Anklagevertreters konnten die Angeklagten nicht einwandfrei identifizieren.
Personenschlagwort Friedrich Kurbel, Hilar Raab
SchlagwortMisshandlung, Verwechslung, Freispruch
LevelEinzelstück