U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-44, Zusammenfassung des Falls US vs. Paul Tremmel, Jan. 1948, S. 17993-17999
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-44, Zusammenfassung des Falls US vs. Paul Tremmel, Jan. 1948, S. 17993-17999
ReferenceDMP.000-50-5-44.17993
Content descriptionSeite: 17993-17999, Review and Recommandations: Paul Tremmel war in Wr. Neustadt als SS-Unterscharführer und es wurde im Prozess erwiesen, dass er an der Ermordung einiger Häftlinge mitbeteiligt war. Tremmel war seit 1938 NSDAP-Mitglied und ist Österreicher. Er war ab 5. Februar 1942 in Mauthausen bis August 1944, dann wurde er Rapportführer in Wr. Neustadt, dort blieb er bis März 1945. Danach wurde das Lager nach Steyr evakuiert, was rund 10 bis 12 Tage dauerte und woran 400 bis 600 Häftlinge teilnahmen. Tremmel war der Kommandant der Evakuierungs-Kolonne. Am dritten Tag es Marsches sah der Zeuge Aldo Biancheri Tremmel einen italienischen Häftling erschießen. Die Leiche wurde in einem Graben verscharrt. An einem anderen Tag sah der Zeuge Tremmel zwei Polen per Genickschuss töten, sie wurden in einem Massengrab verscharrt. Der Zeuge Engelhardt berichtet von zwei Erschießungen durch Tremmel am zweiten Abend des Marsches durch Genickschuss. Die Kleider der Toten wurden verbrannt, die Leiche verscharrt. An einem anderen Tag beobachtete der Zeuge sechs Erschießungen durch Tremmel, an Männern, die nicht mehr marschieren konnten. Zwei andere Zeugen sagten aus, dass Tremmel der Kommandant der Kolonne war und einer der Zeugen berichtete von der Erschießung eines Italieners und dreier Polen. Der andere Zeuge sah die Erschießung eines Italieners und zweier Polen. Aldo Biancheri und ein Russe wurden von Tremmel im Oktober 1944 geschlagen und dann dem Lagerältesten übergeben, der ihnen 25 Schläge verabreichte. Tremmel selbst sagte per eidesstattlicher Erklärung aus, dass er von 20. August bis März 1945 in Wr. Neustadt war. Beim Evakuierungsmarsch starben 10 bis 11 Häftlinge, allesamt an Schwächung und Krankheit. Er gab aber auch zu, dass Häftlinge, die nicht mehr marschieren konnten, erschossen wurden und gab zwei Erschießungen zu. Drei oder vier Häftlinge wurden von Wachen auf Anweisung des Lagerkommandanten erschossen. Insgesamt wurden rund 14 bis 16 Häftlinge erschossen.Der Entlastungszeuge Frisch, ehemaliger Lagerältester in Steyr, sprach mit einigen Mithäftlingen, die angaben, Tremmel habe sie gut behandelt und der Marsch sei erträglich gewesen. Tremmel gab an, dass er vom Lagerkommandanten den Befehl bekommen habe, nicht marschfähige Häftlinge zu erschießen. Er leugnete während seiner Zeit in Mauthausen oder einem der Außenlager einen Häftling erschossen oder mißhandelt zu haben. Das Todesurteil gegen Tremmel wird als nicht exzessiv angesehen, anschließend werden zahlreiche Petitionen durchbesprochen. Etwa vom Pflichtverteidiger, Tremmels Frau, etc. Es konnte klar nachgewiesen werden, dass er Angeklagte an den gemeinsamen Gräueltaten im Mauthausen-Komplex teilgenommen hat. Der Verteidigung mit dem Argument des Befehls von Oben wird nicht zugestimmt, was mit mehreren Präzedenzfällen erklärt wird.
NotesFrisch war Funktionshäftling
Persons keywordPaul Tremmel, Aldo Biancheri, Engelhardt, Frisch
SubjectEvakuierungsmärsche, Exekution, Dienstbefehl, Massengrab
LevelItem