U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-49, Schreiben von Anwalt Eugen Laer im Fall Wolfram, 21.4.1948, S. 45405-45415
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-49, Schreiben von Anwalt Eugen Laer im Fall Wolfram, 21.4.1948, S. 45405-45415
ReferenceDMP.12012
Content descriptionSeite: 45405-45415, Wolframs Anwalt wendet sich mit einigen Anträgen an das Gericht. Er beantragt die Niederschlagung der Anklage und die Aufhebung des Urteils, andernfalls solle das Verfahren wieder aufgenommen werden. Anschließend zählt er die Mängel des Verfahrens auf. Etwa die Bezugnahme auf den Parent-Case, die unzulässig sei. Es sei außerdem ein Irrtum, dass Wolfram zu der Gruppe der Personen gezählt werde, die in das "common Design" hineinfallen. Da Wolfram Angestellter der Dest gewesen sei, sei dies nicht der FAll. Er zitiert den FAll Pohl in Nürnberg, in dem festgestellt worden sei, dass die Dest in keinem Zusammenhang mit den KZs gestanden sei. Das traurige Schicksal der Häftlinge habe Wolfram seelisch erdrückt, weshalb er gekündigt habe, was jedoch nicht akzeptiert wurde. Die SS-Uniform trug Wolfram erst ab 1945 - zwangsweise. Der Anwalt kritisiert die zu geringe Vorbereitungszeit und sagt, dass Wolfram nur zweimal mit dem Pflichtverteidiger habe reden können. Die gewünschten Zeugen Wolframs wurden nicht gehört. Überdies wurden gegen Wolfram überwiegend Berufszeugen gehört - insbesondere Glowacki, Marciniak und Kowalski nennt er. Was die Behandlung im KZ gab, so gab es für die Zivilisten genaue Anweisungen und zu unterschreibende Merkblätter. Insgesamt spielt der Anwalt die Rolle Wolframs herunter, vielmehr hätten in den Steinbrüchen die Bruchmeister das Sagen gehabt, nicht der Leiter, dem der Überblick über die einzelnen Arbeiter ja gefehlt habe. Selbst der Anwalt gibt aber zu, dass Wolfram bestimmte Dinge, wie Diebstähle, gemeldet habe - wie in jedem normalen Betrieb auch. Der Anwalt fügt eine große Zahl an Erklärungen bei und außerdem enthält das Schreiben eine Liste mit den damaligen Bruchmeistern. Den Entlastungszeugen Bogdanski habe Wolfram nie angefordert und er weiß bis heute nicht, warum er gehört wurde. Wolfram habe sich für die Häftlinge eingesetzt, auch in Berlin. Er wollte die Häftlinge zu freien Zivilisten machen. Wäre Wolfram so, wie er vor GEricht dargestellt wurde, so hätte er sicher nicht die Häftlinge zu Kriegsende vor dem sicheren Tod in den Tunneln bewahrt.
Persons keywordPaul Wolfram
SubjectNamensliste, Steinbruch, Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH, Falschaussage, Dienstunterstellung, Zivilvorarbeiter
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