U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-6, Trial Transkript, S. 19663-19690
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-6, Trial Transkript, S. 19663-19690
SignaturDMP.000-Mauthausen-1.19663
InhaltsbeschreibungSeite: 19663-19690, Hans von Posern, Zeuge der Verteidigung, sagt u.a. aus: Den Angeklagten Erb kenne er von seiner Haftzeit in den Außenlagern Heidfeld und St. Valentin. Nach St. Valentin sei er im September 1944 gekommen; Erb habe zu diesem Zeitpunkt ebenfalls im Lager Dienst versehen, gibt von Posern an. Von Posern gibt an, er habe die Funktion des ersten Lagerschreibers innegehabt; an die Strafübungen für jüdische Häftlinge gegen Jänner 1945 könne er sich erinnern, meint er - etwas Sonderbares sei ihm dabei jedoch nicht aufgefallen. Solche Übungen seien insgesamt zweimal vorgekommen, erklärt von Posern; einmal mit jüdischen Häftlingen, einmal mit deutschem Blockpersonal und einemal mit zwei oder drei Häftlingen. Dabei hätten sie sich jeweils niederlegen müssen und wieder aufstehen und so weiter; gestorben sei dabei jedoch kein Häftling, so von Posern. Auch habe er nie von Todesfällen durch Misshandlungen gehört. Drei Morde durch die SS seien in St. Valentin vorgekommen: Der Appellführer Schiller habe einen Häftling namens Stanislaus Barzewskiy auf dem Weg zum Lager in den Nacken geschossen, worauf dieser in Folge verstorben sei. Auf Schillers Befehl hin sei als Todesursache "Erschießung bei Fluchtversuch" vermerkt worden. Am 22. April 1945 sei ein russischer Häftling von Lagerkommandant Heidingsfelder gehängt worde, weil er während der Arbeit eingeschlafen war; am 23. April habe die Erhängung eines russischen Häftlings namens Woloschin durch Schiller stattgefunden, da er zu fliehen versucht hatte. Am selben Tag, so von Posern, sei außerdem ein russischer oder ukrainischer SS-Mann namens Kropanski von einem Erschießungskommando exekutiert worden. Von Posern erwähnt außerdem die Namen des damaligen Lagerkommandanten, Hauptmann der Luftwaffe Langer; Unterscharführer Sirk und des Häftlings Kupferman, der von Posern zufolge im Jänner 1945 verstarb (offenbar, weil Häftlinge mit Motoröl aus den Nibelungen-Werken versucht hatten, Kartofflen zu braten). Dass Erb den Tod Kupfermans verursacht habe oder Häftlinge bei den Strafübungen so misshandelt habe, dass einige verstarben, hält von Posern für unmöglich. Schließlich erklärt von Posern, dass während den viereinhalb Monaten, in welchen Langer Lagerkommandant war, nur 20 Todesfälle zu verzeichnen waren; nahezu alle natürliche Todesfälle. Nachdem Heidingsfelder ab 12. Dezember 1944 diese Funktion übernommen habe, habe es im Lager in den folgenden 4einhalb Monaten über 300 Todesfälle gegeben; vor allem auch durch den Einfluss des Appellführers Schiller. Im Rahmen des Kreuzverhörs gibt von Posern seine Haftstationen an (KLM, Schwechat, Floridsdorf, KLM, St. Valentin, Ebensee). In diesem Zusammenhang gibt er auch an, dass diese vielen Überstellungen damit zusammenhingen, dass er als Rechtsberater für die SS fungiert habe. Seine Überstellung etwa nach Schwechat und Floridsdorf etwa; Streitwieser habe ihn nach Schwechat geordert, da er diesem in seinem Scheidungsverfahren half.
Personenschlagwort Eduard Erb, Schiller, Johann Heidingsfelder, Langer, Kropanski, Sirk, Anton (Toni) Streitwieser, Hans von Posern, Stanislaus Barzewskiy, Kupferman, Woloschin
SchlagwortExekution, Lagerschreiber, Misshandlung, Privatleben, Fluchtversuch, ukrainische SS-Wachen
LevelEinzelstück