U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-13, Eidesstattliche Erklärung Ernst Hallen f. Rudolf Brust, S. 18965
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-Mauthausen-13, Eidesstattliche Erklärung Ernst Hallen f. Rudolf Brust, S. 18965
SignaturDMP.000-Mauthausen-7.18965
InhaltsbeschreibungSeite: 18965, Eidesstattliche Erklärung (Abschrift und engl. Übersetzung) des Ernst Hallen vom 11. Februar 1948. Darin gibt er u.a. an: Er sei zwischen 2. März 1940 und 6. Mai 1945 in Gusen inhaftiert gewesen. Rudolf Brust, so Hallen, der 1941 als Rapportführer eingesetzt war, habe sich allen Häftlingen gegenüber anständig verhalten. Nie habe er gesehen, dass Brust an Badeaktionen von Häftlingen teilgenommen habe; wenn dies geschehen sei, dann nur unter Teilnahme der SS-Männer Kluge, Jentsch und Gross.
Personenschlagwort Rudolf Georg Brust, Kluge, Jentsch, Gross, Ernst Hallen
SchlagwortHäftlingsaussage, Mord
LevelEinzelstück