U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-1, Eidesstattliche Erklärung Hermann Kallenbach, S. 4813
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-1, Eidesstattliche Erklärung Hermann Kallenbach, S. 4813
SignaturDMP.585
InhaltsbeschreibungSeite: 4813, Der ehemalige SS-Oberscharführer Kallenbach gibt an, dass die Hinrichtung von drei Russen im Lager Linz III Karl Schoepperle nicht angelastet werden kann. Diese Russen hätten auf ihrer Flucht Zivilisten überfallen und es habe auch Tote gegeben, deshalb wurden sie in einem Linzer Gefängnis zum Tode verurteilt. Dass die Hinrichtung im Lager vor sämtlichen Häftlingen durchgeführt worden ist, war von der Justizbehörde Linz angeordnet worden und Schoepperle habe keine Änderung herbeiführen können.
Personenschlagwort Hermann Kallenbach, Karl Schöpperle
LevelEinzelstück