U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-2, Trial Transkript, S. 49568-49585
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-2, Trial Transkript, S. 49568-49585
SignaturDMP.000-50-5-2.49568
InhaltsbeschreibungSeite: 49568-49585, [Fortsetzung der Aussage von Ludwig Stier]: Er erklärt den Arbeitstag seiner Luftwaffen-Männer im Lager und die Postenkette. Die Vorschrift habe besagt, dass ein Häftling nach dem Durchbrechen der Postenkette nach dreimaligem Anruf beschossen werden musste. Über diese Regelung hielt er die Männer mit regelmäßigen Briefings auf dem Laufenden. Er setzte Kontrolloffiziere ein, um die Einhaltung der Bestimmungen zu garantieren. Wenn es zu Mißhandlungen gekommen sein sollte, dann ohne Stiers Wissen und ohne seinen Befehl. Im Fall einer Erschießung auf der Flucht gab es eine Untersuchung und der Schütze konnte vom Gerichtsführer in Mauthausen vernommen werden, doch das passierte nie. Stier erklärt, dass es von Mauthausen viele Beschwerden gab, da es viele Fluchten, aber keine Erschießungen der Flüchtenden gab. Er berichtet - ohne Namen zu nennen - von den letzten Stunde vor dem Evakuierungsmarsch und die Besprechungen, die stattfanden. Es wurde über die zu verwendenden Straßen und den Zielort geredet, auch über das Vorgehen bezüglich Häftlingen, die nicht mehr gehen konnten. Dazu gab es einen Befehl, der von Ziereis unterschrieben war, sagt Stier. Der Befehl besagte, dass nicht marschfähige Häftlinge zu erschießen sind. Vor dem Abmarsch instruierte er seine Männer aber dahingehend, diesen Befehl nicht zu beachten, versichert Stier. Die Erschießungen seien die Aufgabe der Hundeführer, wie Huelsen oder Nitschke. Stier sagt, der Marsch habe zirka 13 bis 14 Tage gedauert, während das Lager Mödling nur sieben Tage für den Marsch brauchte. Auf seinem Marsch von Wr. Neudorf seien mehr Ruhetage möglich gewesen. Die Häftlingskolonne wurde von Taffs angeführt, sagt Stier. Häftlinge, die nicht mehr laufen konnten, seien auf LKWs geladen worden. Auf seinem Marsch gab es keine Toten, die Toten, die auf der Straße lagen, kamen von früheren Transporten anderer Lager, sagt Stier. Er war aber auch sehr oft weg, um den richtigen Weg auszukundschaften und um Schlafplätze zu finden - meist begleitet von Hollriegl und der Frau, die ihn begleitete. Oft begleitete ihn auch ein gewisser Rasch oder Rasche. Als er wegen seiner Krankheit in Behandlung war, übernahm in Wr. Neudorf Major Glebacher vom Luftwaffen-Reserve-Battaillon Nr. 17 in Wien seinen Dienst. Nach Ankunft des Marsches in Mauthausen wurde Stier mit seiner Truppe von Ziereis nach Gusen befohlen. Stier ging am 1.3.1932 zur NSDAP - wegen der schlechten Lage in Deutschland. Der Ankläger befragt ihn zur Situation in Deutschland, und wie er im weiteren Verlauf zur Partei stand. Er habe nicht austreten können, da er sonst seine Stellung verloren hätte. [Die Befragung wird wieder unterbrochen]
Personenschlagwort Ludwig Stier, Franz Xaver Ziereis, Alois Rudolf Höllriegel, Rasch[e]
SchlagwortArbeitsalltag, Luftwaffe, Evakuierungsmärsche, Dienstbefehl, NSDAP, Flucht
LevelEinzelstück