U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Zusammenfassung des Falls US vs Götz et al, 28.2.1948, S. 20110-20123
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Zusammenfassung des Falls US vs Götz et al, 28.2.1948, S. 20110-20123
SignaturDMP.000-50-5-4.20110
InhaltsbeschreibungSeite: 20110-20123, Review and Recommandations: Vier der Angeklagten waren Mitglieder der Waffen-SS, einer war Funktionshäftling. Götz ist Ungar und sein höchster Rang war Schütze der Waffe-SS, sein Urteil lautete auf lebenslänglich. Die Beweise seine ausreichend, um zu Beweisen, dass Götz den Häftling Babic erschossen hat, das Urteil ist nicht exzessiv. Günther war Häftling in Mauthausen und Dipoldsau und wurde zu 25 Jahren Haft verurteilt. Er war Blockältester und verabreichte mehrfach Prügel und mißhandelte Mithäftlinge, das Urteil wird nicht als exzessiv angesehen. Kopischke war Rottenführer der Waffen-SS und erhielt lebenslänglich. Kopischke war in mehreren Lagern als Wache eingesetzt, vorgeworfen werden ihm Mißhandlung von Häftlinge, teils mit Todesfolge. Das Urteil wird als nicht exzessiv angesehen. Lehrbacher ist Tschechoslowake und war Schütze bei der Waffen-SS, er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Lehrbacher war Wache in Mauthausen und später in Groß-Raming. Ihm wird vorgeworfen, Häftlinge mit dem Gewehrkolben geschlagen zu haben. Die Strafe wird als nicht exzessiv angesehen. Ernst Meyer war Scharführer der Waffen-SS und als Wache in Mauthausen und mehreren Außenlagern eingesetzt. Er bekam lebenslänglich weil er einen Häftling mißhandelt hat, der später starb. Das Urteil wird als exzessiv angesehen.
Personenschlagwort Kaspar Götz, Otto Kopischke, Gustav Lehrbacher, Ernst Meyer, Fritz Günther
SchlagwortVolksdeutsche, Misshandlung, Mord, Strafausmaß
LevelEinzelstück