U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Bericht der Review-Behörde Nr. 2, 24.8.1948, S. 20224-20228
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Bericht der Review-Behörde Nr. 2, 24.8.1948, S. 20224-20228
SignaturDMP.1470
InhaltsbeschreibungSeite: 20224-20228, Das Review-Board bezieht sich auf eine Petition, die von einem Pastor für Götz eingebracht wurde. Johann Kundert schreibt darin, dass Götz zu dem Zeitpunkt, als er in Dipoldsau im Holzfällerkommando einen Mord begangen haben soll, gar nicht mehr in Dipoldsau gewesen sei. Der Angeklagte Günther wollte vor Gericht zu diesem angeblichen Mord von Götz aussagen, wurde aber vom Gericht nicht dazu gehört und so blieb die Aussage von Gligvviji unwidersprochen. Es werden Auszüge aus Gligvvijis Aussage angeführt und daraus geschlossen, dass dieser verwirrt gewesen sein musste, die Aussage wird angezweifelt. Dipoldsau wird als kleines Lager beschrieben in dem rund 250 bis 350 Häftlinge und 40 bis 45 Wachen stationiert waren. Mehr als die Hälfte der Häftlinge seine Jugoslawen gewesen. Aus diesem Grund sei es unwahrscheinlich, dass in einem Lager mit so wenigen Toten die Erschießung eines jugosl. Häftlings anderen jugoslaw. Häftlingen unbekannt sei, wie es vor Gericht offenbar war. Lebenslänglich wird deshalb als zu hohe Strafe angesehen und soll auf zehn Jahre reduziert werden.
Personenschlagwort Kaspar Götz, Gligvviji, Günther
SchlagwortMord, Wachkompanie, Lebensbedingungen, Strafausmaß, Holzfällerkommando
LevelEinzelstück