U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Schreiben von Rudolf Aschenauer für Götz, 22.5.1951, S. 20574-20578
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Schreiben von Rudolf Aschenauer für Götz, 22.5.1951, S. 20574-20578
SignaturDMP.1608
InhaltsbeschreibungSeite: 20574-20578, Kaspar Götz sei verurteilt worden weil er einen jugoslawischen Offizier erschossen haben soll, in Dipoldsau. 1950 sei sein Urteil ohne Überprüfung bestätigt worden. Götz ist Volksdeutscher aus Ungarn und wurde am 1. Mai 1942 zur Waffen-SS eingezogen. Er war in Gusen (Februar 1943 bis Augsut 1943), acht Tage in Groß-Raming, danach bis 28. August 1944 in Dipoldsau und zwei Tage in Mauthausen. Danach wurde er an die Front geschickt und zweimal verwundet. Danach attackiert Aschenauer den Anklagevertreter, denn dieser habe die Aussage des Zeugen Mamajlovic [sic], bezüglich seiner Aussage wonach Götz den Jugoslawen Babic erschossen habe, vermischt. Mamajlovic habe nie Götz und Babic in Zusammenhang gebracht. Auch habe Götz gar nicht im Holzarbeiterkommando Dienst versehen, wo der Vorfall mit Babic angeblich passiert sei. Götz wird auch von Günther, Angermund, Binder und Kaufmann entlastet.
Personenschlagwort Kaspar Götz, Angermund, Binder, Kaufmann, Mamajlovic [sic], Babic, Günther, Dr. Rudolf Aschenauer
SchlagwortVolksdeutsche, Dienstort, Falschaussage, Holzfällerkommando
LevelEinzelstück