U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Eidesstattliche Erklärung Fritz Günther, 28.7.1948, S. 20579
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-4, Eidesstattliche Erklärung Fritz Günther, 28.7.1948, S. 20579
SignaturDMP.1609
InhaltsbeschreibungSeite: 20579, Günther war in Dipoldsau zwischen September 1943 und August 1944 und kennt daher Kaspar Götz, der den Häftlingen öfters Reste seines Essen zukommen ließ. Günther erwähnt die Aussage von Gregor Mamajlovic [sic] gegen Götz, wonach dieser beim Holzfällerkommando im Oktober oder November 1943 einen Häftling erschossen habe. Dies sei eine Lüge, denn von Oktober 1943 bis Jänner 1944 war Götz im Steinbruch eingesetzt, der vier Kilometer entfernt vom Lager war, während das Holzfällerkommand gleich nahe des Lagers war. Beim kleinen Lager Dipoldsau mit nur rund 280 Häftlinge hätte sich eine Erschießung sofort herumgesprochen.
Personenschlagwort Kaspar Götz, Fritz Günther, Mamajlovic [sic]
SchlagwortFalschaussage, Nahrungsmittel, Holzfällerkommando, Steinbruch
LevelEinzelstück