U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-6, Eidesstattliche Erklärung Hermann Schinlauer, 23.5.1947 [eng. + orig. deu.], S. 52135-52140
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-6, Eidesstattliche Erklärung Hermann Schinlauer, 23.5.1947 [eng. + orig. deu.], S. 52135-52140
SignaturDMP.1970
InhaltsbeschreibungSeite: 52135-52140, Schinlauer gibt an, dass er ab etwa Ende 1942 als Schreiber in der pol. Abteilung war und seit etwa Ende 1943 den Erkennungsdienst geführt hat. Er gibt auch nochmal die Zeiträume an, in denen er das Buch unnatr. Todesfälle geführt hat. Er schildert, wie die Untersuchung in einem solchen Fall vor sich ging: Im Falle einer Flucht meldete der wachhabende Unterführer oder der Führer vom Dienst die Erschießung bei der politischen Abteilung, der Name des SChützen wurde genannt. Schinlauers oder die Aufgabe eines anderen Unterführers der politischen Abteilung oblag es dann, den Adjutanten in seiner Eigenschaft als Gerichtsführer, sowie das Revier und den Standortarzt zu informieren. Beide besichtigten dann den Tatort und die Leiche. Danach wurde der betroffene Wachposten abgelöst und wurde in die politische Abteilung geschickt. Dort wurde er von Schinlauer oder einem anderen Unterführer einvernommen, es wurde ein förmliches Protokoll aufgenommen, dieses unterschrieb der Posten. Dieses Protokoll ging dann gemeinsam mit einem Bericht des Arztes und des Lagerkommandanten an das SS- und Polizeigericht. Dort wurde ein Verfahren gegen den Schützen aufgenommen, jedoch kam es laut Schinlauers Erinnerung nie vor, dass ein Posten auch bestraft wurde. Es wurde auch nie ein Posten gezwungen, das Protokoll zu unterschreiben. Auf Basis des Protokolls wurde in das Buch unnat. Todesfälle eingetragen. In den Außenlagern war der Lagerführer dafür zuständig, dass ein Protokoll mit dem Schützen erstellt wurde, dieses wurde dann an die polit. Abteilung in KLM geschickt. Nie sei jedoch ein Schütze ins Buch unnat. Todesfälle eingetragen worden, wenn dieser nicht das Protokoll unterzeichnet hatte - zumindest nicht in Schinlauers Zeit. Schinlauer habe das Buch als öffentliche Urkunde betrachtet und hätte es nicht gewagt, unrechtmäßige Eintragungen vorzunehmen.
PersonenschlagwortHermann Schinlauer
SchlagwortUnnatürliche Todesfälle, Flucht, Lagerführer
LevelEinzelstück