U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-8, Auszüge aus Aussagen im Prozess 000-50-5-5, S. 49709-49713
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-8, Auszüge aus Aussagen im Prozess 000-50-5-5, S. 49709-49713
SignaturDMP.000-50-5-8.49709
InhaltsbeschreibungSeite: 49709-49713, Auszüge aus Zeugenaussagen aus dem Prozess 000-50-5-5 vom 12. Und 13. März 1947. Boleslaw Sokolowski berichtet von der Flucht von elf Häftlingen. Sie wurden nach fünf Tagen gefasst, drei wurden gehängt, aber nicht auf Order von Heeß. Die drei waren des Diebstahls verdächtig, Kurt OTTO habe einen Russen in den Zaun gestoßen, obwohl dieser um sein Leben bettelte, wenige Tage später sei ein ähnlicher Fall nochmal passiert. Tadeus Salomonowski berichtet von einer Besprechung, in der Heeß klargemacht habe, dass niemand geschlagen werden dürfe. Filip Feder gibt an, dass der Häftling Weinberger auf Anweisung des Rapportführers gehängt worden sei. Wilhelm Kuhnke sagt, er habe einmal Nachtwache gehabt und dabei Kurt OTTO mit drei Russen in den Waschraum gehen sehen. In der Früh waren diese drei Russen gehängt. Kurt OTTO, Rapportführer in Steyr von 5.9.44 bis 3.5.45 streitet ab, diesen Russen ein Seil gegeben zu haben. Die Russen hätten sich freiwillig erhängt aus Angst vor Mauthausen. Mißhandlungen ohne Befehl des Lagerführers gibt er zu.
Personenschlagwort Kurt Otto, Heess, Boleslaw Sokolowski, Tadeuz Salomonowski, Filip Feder, Wilhelm Kuhnke, Weinberger [sic, auch Weinberg]
SchlagwortFlucht, Diebstahl, Dienstbesprechung, Suizid
LevelEinzelstück