U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-8, Schreiben von Willi Haus [handschr., kaum lesbar], 1.8.1947, S. 49819-48920
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-8, Schreiben von Willi Haus [handschr., kaum lesbar], 1.8.1947, S. 49819-48920
SignaturDMP.000-50-5-8.49819
InhaltsbeschreibungSeite: 49819-48920, Der ehemalige Häftling Willi Haus lobt den Angeklagten Heeß. Dieser sei zunächst Kompanieführer in Mauthausen gewesen und habe mit dem Häftlingslager nichts zu tun gehabt. Als er dann nach Steyr kam, habe er sofort das Schlagen der Häftlinge verboten. Das machte er bei einer Besprechung aller Wachmannschaftsmitglieder. Zweimal schlugen Kapos dennoch Häftlinge und wurden von Heeß nach Mauthausen zurückgeschickt. Heeß führte auch Zusatzverpflegung für schlecht genährte Häftlinge ein.
Personenschlagwort Otto Heeß, Willi Haus
SchlagwortKompaniebelehrung, Zusatzration, Lebensbedingungen
LevelEinzelstück