U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-8, Eidesstattliche Erklärung Otto Heeß, 1.10.1948, S. 51124-51126
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-8, Eidesstattliche Erklärung Otto Heeß, 1.10.1948, S. 51124-51126
SignaturDMP.2610
InhaltsbeschreibungSeite: 51124-51126, Otto Heess war von 27. August 1943 bis Kriegsende für das Lager Steyr zuständig. Im Juli 1944 wurde eine Gruppe von 24 Unterführern aus Teilen der Wehrmacht von Berlin aus zum KZ Mauthausen überstellt und in die Wachkompanie Steyr überstellt. Darunter befand sich auch Freyholdt. Kurt OTTO wurde wegen der Erhängung des jüdischen Häftlings Weinberger [sic, auch Weinberg] gehängt. Dieser Weinberger sei Schonungskranker gewesen und habe seine Kameraden bestohlen. Seine Arbeitsunfähigkeit habe er durch Selbstverstümmelung herbeigeführt, was auch Dr. Glück und Dr. Godarevic bestätigten. Deshalb wurde Weinberger von Mithäftlingen gelyncht.Kramskis Behauptungen seien gelogen, denn Freyholdt kam erst nach Steyr, als es das Wälzlagerwerk nicht mehr gab. Dieses wurde am 2. April ausgebombt. Auch die Aussagen des Zeugen Kanciala seine allesamt erlogen. Auch die Erklärungen der Zeugen Kornhäuser, Feder, Weber, Oberländer seien fragwürdig, keiner von ihnen sei jemals von Freyholdt geschlagen worden. Freyholdt habe Heeß zweimal Zivilisten gemeldet, die die Häftlinge beim Arbeitskommando schlecht behandelten und Heeß ließ sie entfernen.
Personenschlagwort Otto Heeß, Hans Freyholdt, Kurt Otto, Weinberger [sic, auch Weinberg], Dr. Glück, Dr. Godarevic, Kornhäuser, Feder, Weber, Oberländer, Kramski, Kanciala, Hirsch
SchlagwortWehrmacht, Wachkompanie, Falschaussage, Zivilvorarbeiter, Lynchjustiz
LevelEinzelstück