U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-11, Schreiben Gert Hausknecht in eigener Sache, Datum unleserlich [handschr.], S. 23061-23062
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-11, Schreiben Gert Hausknecht in eigener Sache, Datum unleserlich [handschr.], S. 23061-23062
SignaturDMP.000-50-5-11.23061
InhaltsbeschreibungSeite: 23061-23062, Hausknecht schreibt an das Revisionsgericht in München. Er sei zu drei Jahren Haft verurteilt worden, beginnend am 16.6.1945. Doch er sei schon am 5.5.1945 inhaftiert worden. Er bittet um Berücksichtigung dieses Zeitraums als Haftzeit. Der Zeuge Johann Glas habe ihn mit Taten im Jahr 1942 belastet obwohl er erst im April 1944 von der Luftwaffe nach Gusen versetzt wurde und zwangsweise per 1.9.1944 zur Waffen-SS überstellt wurde. Bei Fliegeralarm musste die Einheit geschlossen die Luftschutzbunker aufsuchen, dabei habe er nie einen Häftling geschlagen. Die Bewachung der Häftlinge während des Luftalarms oblag einzig der Kommandantur.
PersonenschlagwortGert Hausknecht
SchlagwortLuftwaffe, Fliegeralarm, Kommandantur, Haftbeginnzeit
LevelEinzelstück