U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-11, Schreiben von Albert Fitzner, 28.12.1950 [eng. u. handschr. deu.], S. 23116-23131
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-11, Schreiben von Albert Fitzner, 28.12.1950 [eng. u. handschr. deu.], S. 23116-23131
SignaturDMP.000-50-5-11.23116
InhaltsbeschreibungSeite: 23116-23131, Fitzner bittet das Gericht erneut darum, seine Hafstrafe per 5. Mai 1945 beginnen zu lasen. Er habe die ihm vorgeworfenen Verbrechen nicht begangen. Der Belastungszeuge Alexander Baer habe nie in einem seiner Arbeitskommando gearbeitet. Die Vorwürfe, er habe 25 bis 30 Polen, Juden und Russen mit einem Gewehr geprügelt, sei falsch, außerdem sei er zum Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls noch kein Unterscharführer gewesen, wie Baer behaupte. Fitzner zählt dann insgesamt 32 verschiedene Arbeitskommandos auf, bei denen er als Wachmann arbeitete, darunter die Dest, Auwald, Lungitz, Kellerbau, Kratzdorf, Liebenau, Heinkel-Sägewerk St. Georgen, Halle I und II in Gusen, etc. Weil er nicht mehr fronttauglich war, wurde Fitzner gegen seinen Willen zur SS versetzt. Unterscharführer wurde er erst am 1. Mai 1945, als er bereits in Feldstellung in Oberzirking war, dort wurde er auch inhaftiert. Am 8. April wurder er nach Oberzirking versetzt, dort kamen auch 80 ehemalige Häftlinge in einer Bewährungskompanie zum Einsatz. Er schildert die Lebensbedingungen seiner Familie als schwierig, das sie aus Polen vertrieben wurde. Er selbst sei seit seiner Haft unterernährt. Für die Verbrechen im KZ sei allein die Lagerführung verantwortlich.
PersonenschlagwortAlbert Fitzner, Alexander Baer
SchlagwortArbeitseinsatz, Bewährungskompanie, Überstellung
LevelEinzelstück