U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Trial Transkript, S. 25046-25054
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Trial Transkript, S. 25046-25054
SignaturDMP.000-50-5-14.25046
InhaltsbeschreibungSeite: 25046-25054, Karl Geiger ist Zeuge der Anklage. Er ist Ingenieur und lebt in Belin. Er war in Mauthausen von 25.10.1939 bis 2.5.1943, danach in Gusen. Er kennt Ricken aus dem Erkennungsdienst in der Kommandantur Mauthausen. Ricken war der offizielle Fotograf und machte auch die Fotos der unnatürlichen und natürlichen Todesfälle für die Achive der SS. Geiger erklärt, dass Ricken bei unnatürlichen Todesfällen die Tatorte so verändert hat, dass die Morde nach Unfällen oder Selbstmorden aussahen. Geiger beobachtete das mehr als ein Dutzend Mal. Geiger sagt, dass Ricken damit indirekt an den Morden beteiligt war - er habe Morde vertuscht, damit sie die örtliche SS von der SS-Führung verbergen konnte. Geiger sagt, er wisse durch die Widerstandsbewegung im Lager, dass es lediglich drei bis vier echte Selbstmorde gab zwischen 1939 und 1943, alle anderen waren nur gestellt und waren in Wahrheit Morde der SS. Insgesamt gab es mehr als 35 Tode durch Erhängen zwischen Okotber 1939 und 2.5.1943 - ohne jene im Bunker. Dort gab es laut Geigers Informationen im genannten Zeitraum mehr als 150 Erhängungen. Er war Elektriker und hatte deshalb die Erlaubnis, den Bunker zu betreten. Diese Erlaubnis hatte er seit April 1940, erhalten von Oberscharführer Hirte.
Personenschlagwort Paul Heinrich Friedrich Wilhelm Ricken, Hirte, Karl Geiger
SchlagwortErkennungsdienst, Unnatürliche Todesfälle, Bunker
LevelEinzelstück