U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Trial Transkript, S. 25158-25195
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Trial Transkript, S. 25158-25195
SignaturDMP.000-50-5-14.25158
InhaltsbeschreibungSeite: 25158-25195, Der Angeklagte Paul Ricken tritt in den Zeugenstand. Er war Oberstufenlehrer und kam 1935 zur SS und im August 1939 zur Waffen-SS, er blieb bis 8.2.1944 in Mauthausen und wechselte dann nach Leibnitz. Sein höchster Rang war Sturmscharführer ab 1943. Warum er keinen Offiziersrang hatte, trotz seiner guten Ausbildung, wird er gefragt: der Kommandant habe ihm offenbar nicht zugetraut, eine größere Einheit zu führen. Als er nach Mauthausen kam führte er zunächst die Bücher im Wachregiment, in der Kommandantur hatte er dann die Sold-Auszahlungen über und später wurde er zum Erkennungsdienst versetzt, weil er großes Fotowissen hatte - das war etwa ab Frühling 1940. Sein Vorgesetzter war damals Scharführer Kornatz. Als Kornatz [auch als Kornacz im Transkript] dann ins Feld versetzt wurde (Ende 1942, anfang 1943), übernahm Ricken die Abteilung selbst, Kornatz wurde später getötet. Rickens Aufgabe waren Fotos von SS-Männern und Häftlingen außerdem Fotos aller unnatürlichen Todesfälle und Selbstmorde. Aus Rickens Sicht war es die FUnktion von Mauthausen, asoziale Elemente während des Krieges wegzusperren, damit sie nichts Böses tun. Er sah in Mauthausen überwiegend grüne Winkel. Am täglichen Ablauf seiner Tätigkeit änderte sich kaum etwas nachdem Kornatz weg war, er fotografierte täglich, zwischendurch musste er hie und da auswärts bei einem Todesfall fotografieren - alles ganz normal. Sein Fotoapparat war eine Leica. Bei unnatürlichen Todesfällen traf er die Kameraden von der polit. Abteilung, die vorher schon eine Plan gezeichnet hatten und erst dann kam er und machte Fotos. Auch von Selbstmorden machte er zunächst Fotos - dazu brauchte er immer den Blitz, da die Räume zu dunkel waren. Nach einiger Zeit wurden nur noch Skizzen gefertigt, nicht von ihm, sondern von einem Häftling. Er schildert weiter, dass er fünf Abzüge des Fotos machte und sie dann der polit. Abteilung weiterreichte. Die Aussage von Poserns sei falsch, er habe nie wissentlich eine Veränderung der Tatorte vorgenommen. In den Bunker durfte er nicht hinein, nur Bachmayer und die SS-Männer, die dort Dienst versahen. Ricken greift von Posern an und sagt, dieser habe seine Rolle im Lager wichtiger dargestellt, als sie war. Er sei Schreiber bei Arbeitseinsatzführer Obersturmführer Schütz gewesen, mehr nicht. Die Zahl der Selbstmorde habe erst im letzten Jahr zugenommen, doch da war Ricken ja nicht mehr im Lager. Bei Exekutionen war er bis auf einmal im Herbst 1939 nie dabei gewesen. Damals hatten zwei Häftlinge SS-Männer überfallen und ihre Waffen gestohlen, sie bekamen einen Prozess und wurden hingerichtet. Von Posern habe ihn gebeten, dem jungen Häftling Slier eine ARbeit zu geben, da es beim Erkennungsdienst keine gab, beschäftigte Ricken ihn zur Registrierung und Dokumentation seiner eigenen Kunstfotos. Zu Leibnitz sagt Ricken, dass er das Lager übernahm, nachdem Alftufldisch weg war. Bei der Evakuierung habe er keinen Häftling zurückgelassen, alle Toten des Marsches seine eines natürlichen Todes gestorben. Ricken selbst sei mit seinem Motorrad immer voraus gefahren, um Übernachtungsmöglichkeiten zu finden, für den Transport eigentlich verantwortlich sei Oberscharführer Ritzinger gewesen, dieser berichtete ihm auch täglich von den Zählappellen. Ricken sagt, er habe die Häftlinge höchstens hie und da geohrfeigt, mehr jedoch nie. Doch er wird mit einer schriftlichen Aussage von früher konfrontiert, wo er zugegeben hatte, zwei Häftlinge an den Armen aufgehängt zu haben, was er dann auch zugibt. Dies sei eine Strafe wegen einer Verletzung der Bestimmungen gewesen. Wie oft er Bestrafungen gegen Häftlinge angeordnet hat, weiß Ricken nicht mehr, oft sei von Zivilarbeitern an ihn herangetragen worden, dass Häftlinge etwas gestohlen hätten, etc. Die Anweisung für die Evakuierung hatte Ricken von Miroff telefonisch erhalten, vermutlich am 1.4.1945. Einen Befehl bezüglich der Erschießung der marschunfähigen Häftlinge gab es nicht, sagt Ricken, der wenig später mit einer früheren Aussagen konfrontiert wird, wo er von einem generellen Befehl diesbezüglich spricht - er will sich auf einen Übersetzungsfehler rausreden. Das sei nur ein Gerücht gewesen, gesehen habe er so einen Befehl nie. Festgenommen wurde er am 31.12.1945 vom britischen Secret Service (nahe Bad Pyrmont) Er wollte seine Identität nicht verschleiern, einen Vollbart habe er schon früher gehabt, sagt Ricken auf eine diesbezügliche Frage. Der Ankläger legt zwei Fotos vor - eines aus der Zeit im KZ, eines von danach. Der Ankläger konfrontiert Ricken mit einigen Zahlen von exekutierten jüdischen Häftlingen im Jahr 1942. Ob er davon Fotos gemacht hat, weiß er nicht mehr. An manchen Tagen musste er mehr als zehn Fotos unnatürlicher Todesfälle machen, manchmal von mehr als 25 Fällen. Mißtrauisch, ob ein Fluchtversuch wirklich ein Fluchtversuch gewesen sei, war er nie und selbst wenn, dann handelte er wie ein Soldat, sagt Ricken und tat, was ihm befohlen wurde. "Für ihn als Soldaten gibt es nur ein Gesetz, das ist das Gesetz des Befehls, den er von einem Vorgesetzten bekommt. Ein anderes Gesetz kennt er nicht". Doch er sei ehrlich schockiert gewesen, als er gehört hat, dass auf den Evakuierungsmärschen Häftlinge erschossen worden sind, das hörte er erst in Dachau nach Kriegsende. Der Marsch von Leibnitz begann mit etwas mehr als 500 Männern (502 oder 503), in Ebensee kamen nicht ganz 450 an.
Personenschlagwort Paul Heinrich Friedrich Wilhelm Ricken, Friedrich Kornacz, Friedrich (Fritz) Miroff, Bachmayer, Schütz, Hans von Posern
SchlagwortErkennungsdienst, Dienstbefehl, Fotograf, Dienstunterstellung, Unnatürliche Todesfälle, Bunker
LevelEinzelstück