U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Trial Transkript, S. 25237-25243
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Trial Transkript, S. 25237-25243
SignaturDMP.000-50-5-14.25237
InhaltsbeschreibungSeite: 25237-25243, Der Verteidiger kritisiert die Beweismittel und Aussagen als zu vage. Verurteilt werde nach Fakten, nicht nach Hörensagen, meint er. Insbesondere bei Glissmann, Dlouhy und Stumfol sei der Ankläger klar gescheitert, Beweise für deren Schuld vorzulegen. Stumfol sei mit 18 Jahren eingezogen worden, die schriftliche Aussage gegen ihn hätte nicht zugelassen werden dürfen. Der Verteidiger greift insbesondere von Posern und dessen Aussagen stark an. Dies seien nur Meinungen, nicht mehr. Miroff habe auf höheren Befehl agiert und sei mit dem Kriegsgericht bedroht worden. Viele Zeugen seien nicht zur Verfügung gestanden, obwohl sie zuvor schon in Dachau waren. Der Verteidiger fordert die Freilassung von Dlouhy, Glissmann und STumfol.
PersonenschlagwortDlouhy, Glissmann, Stumfol, Paul Heinrich Friedrich Wilhelm Ricken, Friedrich (Fritz) Miroff
SchlagwortPlädoyer
LevelEinzelstück