U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Protokoll des Modification-Board-Hearings von Paul Ricken, 21.-22.6.1951, S. 25547-25548
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-14, Protokoll des Modification-Board-Hearings von Paul Ricken, 21.-22.6.1951, S. 25547-25548
SignaturDMP.000-50-5-14.25547
InhaltsbeschreibungSeite: 25547-25548, Ricken sei in die Waffen-SS eingezogen worden und habe bis März 1940 in Mauthausen die Bücher geführt und in der Verwaltung gearbeitet. Von März 1940 bis Februar 1944 war er beim Erkennungsdienst tätig. Er füllte Formulare aus und fotografierte unnatürliche Todesfälle und medizinische Operationen. Im Februar 1944 kam er nach Leibnitz, wo er stv. Lagerführer war. Dort waren rund 500 Häftlinge inhaftiert, die im April 1945 evakuiert wurden, was rund 16 Tage dauerte. Der Vorwurf gegen Ricken, dass er Fotos gestellt hätte, dass es wie Selbstmord aussah, werde nur von den Zeugen Geiger und von Posern ausgesagt, die nicht sehr glaubwürdig seien. Der Verteidiger von Ricken führt weiter zu den Belastungszeugen aus und versucht ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben. Ricken selbst betont nochmals, dass er sich nicht freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hat. Im Zivilberuf sei er Kunstlehrer. In Mauthausen haber sich ferngehalten von den Anderen und jede freie Sekunde seiner Kunst gewidmet. Ricken sagt, er habe Depressionen, seine Familie sei auf sich gestellt und er könne seinen Hobbys nicht nachgehen.
Personenschlagwort Paul Heinrich Friedrich Wilhelm Ricken, Geiger, Hans von Posern
SchlagwortErkennungsdienst, Freizeit
LevelEinzelstück