U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-17, Eidesstattliche Erklärung Alois Riml, S. 7947
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-17, Eidesstattliche Erklärung Alois Riml, S. 7947
SignaturDMP.000-50-5-17.7947
InhaltsbeschreibungSeite: 7947, Riml war Häftling (35356) in Mauthausen und Revierschreiber im Außenlager Schwechat. Nach der Lagerevakuierung kam er nach Floridsdorf und im November 1944 nach Mödling-Hinterbrühl. Am 5. Jänner wurde er strafweise nach Mauthausen zurückgeschickt weil er einen Bericht über die Vorgängen im Lager an die Außenwelt gebracht hatte. Barner hat laut Riml keinen Häftling so schwer mißhandelt, dass er dadurch gestorben wäre. Die Beschuldigungen eines Polen gegen Barner seine nur persönliche Rache.
PersonenschlagwortAlois Riml, Waldemar Barner
SchlagwortRevierschreiber, Misshandlung
LevelEinzelstück