U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-17, Trial Transkript, S. 8079-8091
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-17, Trial Transkript, S. 8079-8091
SignaturDMP.000-50-5-17.8079
InhaltsbeschreibungSeite: 8079-8091, Geisler war bei der SA, 1940 kam er zur Luftwaffe, er ist verheiratet und hat fünf Kinder. In Frankreich wurde er bei einem Luftangriff verschüttet, danach kam er zur SS, das war 1944. Danach muss Geisler Notizen verwenden, weil die weiteren Antworten nicht mehr weiß. Selbst geschrieben hat er sie nicht, denn er kann nicht schreiben, sagt er. Seine Antworten sind etwas wirr. Er sagt aus, dass er dem Evakuierungsmarsch erst einige Tage später gefolgt sei, als die Russen gekommen sind. Denn er musste das Lager ausräumen. Beim Marsch ging er teilweise zu Fuß, hatte aber auch ein Fahrrad. Dabei hatte er einen Sturz und war bewußtlos und wurde auf einen Bauernhof gebracht. Während das Marsches trug er ein Gewehr. Er besorgte Nahrungsmittel für die Häftlinge, kann aber nicht näher defninieren, welche. Nach der Befreiung arbeitete Geisler in der Küche gemeinsam mit den Amerikanern. Er wiederholt, dass er nichts getan hat und nicht versteht, was er hier macht. Auf die Frage, ob er die gegen ihn erhobene Anklage versteht, weiß er keine Antwort. Also fragt ihn der Gerichtspräsident einige Dinge. Danach wird er gefragt, ob er den Befehl eines Blockführers, einen Häftling zu erschießen, ausführen würde. Er versteht die Frage nicht, sagt nur, er weiß nichts von einem Befehl.
PersonenschlagwortFerdinand Geisler
SchlagwortLuftangriff, Evakuierungsmärsche, Bewaffnung, Geisteszustand, Nahrungsmittel
LevelEinzelstück