U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-20, Eidesstattliche Erklärung Albert Zeitraeg, S. 8795-8799
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-20, Eidesstattliche Erklärung Albert Zeitraeg, S. 8795-8799
SignaturDMP.000-50-5-20.8795X
InhaltsbeschreibungSeite: 8795-8799, Sehr umfangreiche (!) eidesstattliche Erklärung des Albert Zeitraeg vom 10 August 1948), in der er von seiner Verhaftung (am 27. Mai 1945 von seiner Arbeitsstelle in Ansbach) durch die amerikanische Militärpolizei und danach von seiner Inhaftierung (Internierungslager Hersbruck bei Nürnberg, Kriegsgefangenenlager Happurg, Lager Langwasser bei Nürnberg und schließlich ins W.C. Lager Cage in Dachau). Zeitraeg schildert sehr umfangreich die - seiner Meinung nach - schlimmen Haftbedingungen der einzelnen Stationen sowie die schlechte Behandlung. Ach die Haftzeit in Dachau schildert er - begleitet von den "unwahren" Vorfürfen gegen ihn - als so schlimm, dass er etwa keine Möglichkeit gehabt habe, sich auf seine Verteidigung vorzubereiten. Weiters argumentiert er u.a.: Die von ihm angerufenen Zeugen seien nicht geladen worde, der Dolmetscher durch NS-Opfer in dessen Familie vorbelastet, er - Zeitraeg - habe keine Kenntniss der Anklagepunkte gehabt, während der Verhandlung habe er sich nicht äußern können etc. Die ihn belastenden Hauptzeugen, Von Posern und Stockinger, seien nicht glaubhaft - so Zeitraeg; Von Posern habe sich, wie auch bereits schriftlich angegeben, geirrt und sei außerdem von einem amerikanischen Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt und ferner als unglaubwürdig eingestuft worden. Stockinger, so Zeitraeg, sei ein Berufsverbrecher gewesen, der im August 1938 mit einerm Transport von 300 Berufsverbrechern von Dachau nach Mauthausen gekommen sei. Auch habe dieser beim Zusammenbruch einem Mithäftling durch die Gabe von Mathylakohol vergiftet. Zeitrage kritisiert ferner die Prozessführung, wonach die Zeugenvorladungen nur teilweise erfolgreich erfolgt wären, mänche Zeugen nicht erschienen und andere zu spät gekommen sein. Die Aussage des Zeugen Von Posern betreffend (wonach Zeitrage mit Stahlhelm und Gewehr zum Exekutionsplatz marschiert sei) argumentiert er: Er habe bei einer Erhängnung im Garagenhof teilgenommen und sei Absperrposten vor dem Tor gewesen; außerdem habe er bei zwei Erschießungen teilgenommen. Dies habe ihm sein Vorgesetzter Bachmayer befohlen. Bachmayer, so Zeitrage, habe das Peleton, bestehend aus 8 Mann mit Stahlhelm und Gewehr ausgerüstet, beide Male kommandiert. Das Todesurteil sei im Beisien des Lagerführers Ziereis, Gerichtsoffizier Hauptsturmführer Zoller, des Lagerarztes und zwei Polizeioffizieren (welche die Verurteilten von einem zivilen Gefängnis zur Exekution nach Mauthausen führten) verlesen worde. Die Exekutionen, so Zeitraeg, hätten alle drei im Herbst 1941 statgefunden; die Hingerichteten seien keine KZ-Häftlinge gewesen. Die erste Erschießung seien 8 Wiener Zivilisten gewesen, die einen Sabotageanschlag durchgeführt hätten, die zweite Gruppe seien 20-22 Tschechen gewesen, ebenfalls wegen Sabotage. Bei der Erhängung sei ein Pole wegen Vergewaltigung einer deutschen Frau hingerichtet worden. (Fortsetzung siehe Folgeeintrag!)
PersonenschlagwortAlbert Zeitraeg, Bachmayer, Franz Xaver Ziereis, Zoller, Hans von Posern, Stockinger
SchlagwortHaftbeginnzeit, Haftbedingungen, Exekution, Garagenhof, Lagerarzt
LevelEinzelstück