U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Schreiben von Otto Kleingünther, S. 9226-9235
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Schreiben von Otto Kleingünther, S. 9226-9235
SignaturDMP.000-50-5-21.9226
InhaltsbeschreibungSeite: 9226-9235, Kleingünther bittet am 28.Feb.1948 um Überprüfung seines Urteils. Die Anklageschrift sei zu allgemein gewesen, trotz schwieriger Voraussetzungen habe er viele Entlastungsschreiben beigebracht. Deshalb bittet er um Umwandlung des Todesurteils. Danach geht er ausführlich auf die einzelnen Aussagen gegen und für ihn ein. Ramon Armengo-Verge sei Medizinstudent gewesen und dem Block 5 A zugeteilt. Der Flügel B sei der Quarantäneflügel gewesen. Die beiden Flügel waren streng voneinander getrennt, sogar durch Stacheldraht. Flügel A unterstand dem Lagerarzt und Flügel B dem Standortarzt Dr. Krebsbach, dorthin wurden sämtliche Neuzugängen gebracht und danach untersucht. Das Betreten von Flügel B war strengstens verboten, dennoch war Kleingünther einige Male dort. Dort waren nur Sterbende und es war schrecklich. Einmal wurde er erwischt, bekam einen Verweis und vier Sonntags-Strafdienste. Zu der Stockinger-Aussage über den Häftling Alfred Kain sagt Kleingünther: Dieser Alfred Kain war ein Berufsverbrecher und fing ein Verhältnis mit einem Mädchen aus dem Bordell an. Nachdem das Mädchen entlassen wurde, schrieb sie einen Brief an Alfred Kain und an Unterscharführer Thyssen, die Zensur fand dadurch die Sache heraus. Alfred Kain versuchte zu flüchten und wurde angeschossen und ihm war laut Krebsbach nicht mehr zu helfen. Deshalb befahl er Kleingünther, eine Bezininjektion zu geben, zuvor aber eine Narkose. Kleingünther zitterte aber zu sehr und so gab ihm Dr. Rieger ein Häftlingsarzt die Narkose und Dr. Richter gab die Injektion, auch Dr. Pla war anwesend. Stockinger sei völlig unglaubwürdig als Zeuge, dies beweise auch die von ihm beigebrachte Spritze als Beweisstück, die vom Gericht abgelehnt wurde. Kanduth habe nur in einer Sache die Wahrheit gesagt, nämlich dass Kleingünther tote weibliche Häftlinge ins Krematorium bringen musste, die vergast worden waren. Einmal ist ein SS-Mann beim Baden ertrunken und wurde von Dr. Böhmichen seziert. Im Sezierraum wurden keine Injektionen verabreicht, soweit Kleingünther weiß. Metzler war Sturmscharführer und saß bei Krebsbach in der Schreibstube. Metzler habe erst am Verhandlungstag vom Zeugen Stockinger erfahren, dass Kleingünther Injektionen verabreicht hatte, zuvor wusste er das nicht, sagt Kleingünther. Die Aussagen von Flaucher ensprechen im Prinzip denen Kleingünthers. Da Kleingünther einmal einen Sonderbefehl von Dr. Richter erhalten hatte bezüglich einer Injektion, gab es später eine Auseinandersetzung zwischen Krebsbach und Richter. Krebsbach wollte nicht, dass Kleingünther als SDG für derartige Dienste herangezogen wird. Die schriftliche Aussage des Zeugen Martin sein widerlegt worden. Kleingünther sagt, er habe sich im Häftlingsrevier immer menschlich verhalten.
AnmerkungenMARTIN ist vermutlich Nachname
PersonenschlagwortOtto Kleingünther, Dr. Krebsbach, Dr. Richter, Dr. Böhmichen, Metzler, Flaucher, Ramon Armengo-Verge, Stockinger, Alfred Kain, Dr. Pla, Dr. Riegler, Kanduth, Hans von Posern, Fleischer, MARTIN
SchlagwortVerfahrenskritik, Strafausmaß, Injektion, Bordell, Pathologie
LevelEinzelstück