U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Trial Transkript, S. 9477-9487
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-21, Trial Transkript, S. 9477-9487
SignaturDMP.000-50-5-21.9477
InhaltsbeschreibungSeite: 9477-9487, Der Anklagevertreter bringt noch ein Statement von Emil Gerbig ein und ist damit fertig. Der Verteidiger beantragt in seiner Eröffnungsrede einen sofortigen Freispruch für Lothaller, da dieser nicht bei der SS gewesen sei. Er zieht einen Vergleich mit den Nürnberger Prozesse und nennt den Fall Frick und den Fall Streicher. Es sei nicht erwiesen, dass Lothaller am gemeinsamen Vorhaben teilgenommen habe. Lothaller sei nur ein einfacher Soldat der Wehrmacht in niedrigem Rang gewesen und habe nur Befehle ausgeführt. Er zitiert dazu aus den Vorschriften für ein Heer im Feld der USA und auch des Deutschen Reichs. Der Ankläger weist auf den Paragraf vier der Erkenntnisse aus dem Parent-Case hin und widerspricht damit dem Verteidger. Lothaller habe am gemeinsamen Vorhaben teilgenommen, er sei Zivilangestellter in Hartheim gewesen und kam erst 1945 zur Wehrmacht, als Hartheim bereits geschlossen war. Er hätte sich eine andere Arbeit suchen können, sagt der Ankläger. Das Gericht lehnt den Antrag des Verteidigers auf Freispruch ab.
PersonenschlagwortEmil Gerbig, Lothaller, Frick, Streicher
SchlagwortPräzedenzfall
LevelEinzelstück