U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-22, Eidesstattliche Erklärung Karl Kaufmann f. Rudolf Mueck, S. 10926-10928
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-22, Eidesstattliche Erklärung Karl Kaufmann f. Rudolf Mueck, S. 10926-10928
SignaturDMP.5500
InhaltsbeschreibungSeite: 10926-10928, Eidesstattliche Erklärung des ehemaligen Häftlings Karl Kaufmann vom 15. Februar 1949 betreffend Rudolf Mueck. Darin gibt er u.a. an: Die Belastungszeugen im Fall gegen Mueck seien, so Kaufmann, charakterlose Menschen und Berufszeugen gewesen. Er hingegen kenne Mueck seit 1941 und habe als Chef der Ambulanz des Häftlingsreviers durch diesen Wäsche, Schuhe, Bekleidungsstücke. Eigentlich, so Kaufmann, sei die Unterkunftsverwaltung und die Bekleidungskammer für die Ausrüstung des Reviers zuständig gewesen, dort habe er in der Regel aber nichts erhalten und sich daher an Mueck wenden müssen. Es sei ausgeschlossen, so Kaufmann, dass sich Mueck an Häftlingswertsachen bereichert hätte, da diese von dem Chef der Effektenkammer, Obersturmführer Eisenhöfer, unter eigenem Verschluss gehalten wurden. Auch habe er im Häftlingsrevier nie von Misshandlungen durch Mueck gehört.
PersonenschlagwortRudolf Mueck, Eisenhöfer, Karl Kaufmann
SchlagwortHäftlingsaussage, Effektenkammer, Bekleidungsmagazin, Häftlingsrevier
LevelEinzelstück