U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-22, Eidesstattliche Erklärung Ernst Schmehling f. Karl Giessrigl, S. 11073-11074
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-22, Eidesstattliche Erklärung Ernst Schmehling f. Karl Giessrigl, S. 11073-11074
SignaturDMP.000-50-5-22.11073
InhaltsbeschreibungSeite: 11073-11074, Ernst Schmehling gibt in seiner eidesstatlichen Erklärung vom 31. August 1950 u.a. an: Er sei zuletzt als Kaop des Massengräber-Kommando Marbach eingesetzt gewesen. Bezugnehmend auf Giessrigl könne er angeben, dass dieser die ihm zur Last gelegten Misshandlungen nicht begangen habe. Es sei richtig, dass abgeschossene Flieger ins KLM gebracht und misshandelt wurden - nicht jedoch durch Giessrigl sondern durch Trum, Riegler, Kisch, Farkas und Bruckner, erklärt Schmehling. In weiterer Folge greift Schmehling immer wieder Tatbestände aus den belastenden Zeugenaussagen auf (Flucht aus Block 20, Ermordung v. Häftlingen im März 1945 durch Kälte und Wasser), gibt Schilderungen davon und argumentiert, Giessrigl habe weder hier noch bei Exekutionen generell teilgenommen. Es fallen die Namen untersch. SS-Angehöriger (Niedermeier, Roth, Adjutant Suter und bereits genannte). Schmehling berichtet weiters von einem Vorfall, bei dem offenbar drei lebende Häftlinge unter den Leichen zum Massengrab geliefert worden seien, auf Giessrigls Befehl hin ins Revier gebracht werden hätten sollen, jedoch auf Befehl des Adjutanten Suter erschossen wurden.
PersonenschlagwortKarl Giessrigl, Andreas Trum, Riegler, Kisch, Farkas, Bruckner, Niedermeier, Roth, Suter, Ernst Schmehling
SchlagwortHäftlingsaussage, Massengrab, Mord
LevelEinzelstück