U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-24, Eidesstattliche Erklärung Karl Kaufmann f. Hermann Zuleger, S. 12098-12099
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-24, Eidesstattliche Erklärung Karl Kaufmann f. Hermann Zuleger, S. 12098-12099
SignaturDMP.000-50-5-24.12098
InhaltsbeschreibungSeite: 12098-12099, Eidesstattliche Erklärung des Karl Kaufmann vom 9. Dezember 1950, in welcher er betreffend Hermann Zuleger angibt: Er sei von Frühsommer 1944 bis Anfang Mai 1945 Chef des Häftlingsreviers in Linz III gewesen und könne mit Bestimmtheit angeben, dass in diesem Krankenrevier niemals Häftlinge durch Injektionen getötet wurden. Er habe, so Kaufmann, gerade auf diesem Gebiet Erfahrung, da er als Häftling in Mauthausem im dortigen Krankenrevier unzähligen solchen Tötungen beiwohnen und mitansehen musste. Des weiteren erklärt er, Häftlinge hätten während der Arbeit aus disziplinären Gründen Ohrfeigen erhalten und seien dadurch - wegen Ausbleiben einer Meldung - von dem Strafkommando verschont geblieben.
PersonenschlagwortKarl Kaufmann, Hermann Zuleger
SchlagwortHäftlingsrevier, Misshandlungen, Injektion
LevelEinzelstück