U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-26, Trial Transkript, S. 13538-13546
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-26, Trial Transkript, S. 13538-13546
SignaturDMP.000-50-5-26.13538
InhaltsbeschreibungSeite: 13538-13546, (Fortsetzung!) Häftlinge, so bezeugt Alois Seidel, habe er nie geschlagen und Kommandoführer nur ein Mal (für einen Tag?) gewesen, nämlich beim Albrechtsberg-Kommando. Seidel schildert weiters seine Sicht auf den von einem Zeugen geschilderten Vorfall, bei dem ein Häftling geflohen sei und er - Seidel - der belastenden Aussage zufolge den Befehl gegeben habe, den Bruder und den Vater des Entflohenen zu schlagen und von ihnen rauszukriegen, wo er sei. Er sei selbst, so Seidel, über das brutale Verhalten des Kapos erschrocken gewesen und habe diesen angewiesen, mit den Schlägen aufzuhören. Seidel schildert sehr detailreich (und nicht ganz nachvollziehbar), warum ihm bei diesem Vorfall keine Schuld zuzuweisen wäre - immerhin habe ihn der betreffende Kapo beim Lagerkommandanten beschudligt, den Häftlingen geholfen zu haben. Den Befehl, Vater und Sohn beim Lagerzaun anzubinden, habe er gar nicht geben können, da er für drei Tage inhaftiert wurde. Nachdem der Entflohende wieder im Lager war und nachgewiesen wurde, dass er - Seidel - keine Schuld an dessen Flucht hatte, sei er wieder entlassen worden. Seidel sagt aus, er könne sich die Anschuldigungen gegen ihn nur durch eine mögliche Verwechslung erklären, da er nie Häftlinge gestoßen oder geschlagen habe.
PersonenschlagwortAlois Seidel
SchlagwortAlbrechtsberg-Kommando
LevelEinzelstück