U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-26, Eidesstattliche Erklärung Johann Klapper f. Karl Fleck (handschriftlich), S. 14350
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-26, Eidesstattliche Erklärung Johann Klapper f. Karl Fleck (handschriftlich), S. 14350
SignaturDMP.000-50-5-26.14350
InhaltsbeschreibungSeite: 14350, Eidesstattliche Erklärung des Johann Klapper vom 7. Dezember 1947 in Bezug auf Karl Fleck. Darin gibt er an, er sei in Melk als Wachhabender und Kommandoführer tätig gewesen. Fleck, so erklärt Klapper, sei von August 1944 bis April 1945 Angehöriger der Wachkompanie gewesen und habe mit den Häftlingen keinerlei Berührungen gehabt. Fleck sei niemals im Lager "Funktioner" gewesen, da die diese Leute eine getrennte Unterkunft hatten und mit den Wachmännern nicht in Berührung kamen.
PersonenschlagwortKarl Fleck, Johann Klapper
SchlagwortWachmann, Arbeitsumfeld, Kameradenaussage
LevelEinzelstück