U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-29, Petition Franz Gänssler für Gay, 10.6.1948 [eng. + deu.], S. 38170-38183
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-29, Petition Franz Gänssler für Gay, 10.6.1948 [eng. + deu.], S. 38170-38183
SignaturDMP.000-50-5-29.38170
InhaltsbeschreibungSeite: 38170-38183, Der Anwalt kritisiert die Dachauer Prozesse als ungleiches Spiel. Die Verteidigung sei dort extrem im Nachteil, die Anklageschriften seien zu allgemein gehalten gewesen und man habe zu wenig Zeit gehabt, um sich vorzubereiten. Er zieht den Vergleich zu Nürnberg. Dort seien zumindest Beweise in Form von Urkunden vorgelegt worden, was in Dachau kaum der Fall gewesen sei. Die Belastungszeugen seien vielmehr Berufszeugen gewesen. Diese Zeugen seien von Hass getrieben gewesen und vermochten nicht, die Person vom System zu unterscheiden. Sie hätten die Entlastungszeugen eingeschüchtert, usw. Unter den Richtern in Dachau seien (im Gegensatz zu Nürnberg) kaum Juristen gesessen. Er greift insbesondere die Zeugen Geiger und Mandelbaum an. Er vergleicht letztlich die russ. Schauprozesse mit den Dachau Trials.
PersonenschlagwortEmil Gay, Geiger, Mandelbaum, Dr. Franz Gänssler
SchlagwortVerfahrenskritik, Berufszeuge
LevelEinzelstück