U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-33, Aussage Herbert Melching, S. 16102
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-33, Aussage Herbert Melching, S. 16102
SignaturDMP.000-50-5-33.16102
InhaltsbeschreibungSeite: 16102, Herbert Melching wurde 1940 nach Mauthausen und dann Ebensee transferiert, Glöckner war damals Unterscharführer der Waffen-SS und Melching war in seinem Kommando. Es sei ausgeschlossen, dass Glöckner jemanden erschossen hat, denn sonst hätten sie (die Häftlinge) ihn nach Kriegsende an die Amerikaner ausgeliefert. 1943 kam Melching nach Ebensee, wo Glöckner in der SS-Kantine war. Glöckner teilte SS-Güter auch an Häftlinge aus und hat niemanden mißhandelt. Die Aussage des Polen Vojacek sei eine Lüge. Im Gegenteil, Glöckner gab den Häftlingen sogar Zigaretten und informierte die Häftlinge von den Anordnungen des Lagerkommandanten, auch von jener, dass die Häftlinge am 2. bzw. 3. Mai in die Tunnel gebracht werden sollen, der dann gesprengt werden würde.
AnmerkungenTranskript fehlt 000-50-5-33
PersonenschlagwortEmil Glöckner, Herbert Melching, Vojacek
SchlagwortKantine, Dienstbefehl
LevelEinzelstück