U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-39, Trial Transkript, S. 47211-47235
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-39, Trial Transkript, S. 47211-47235
SignaturDMP.000-50-5-39.47211
InhaltsbeschreibungSeite: 47211-47235, Hans Karl von Posern, Zeuge der Anklage, gibt u.a. an: Er sei von 4. Juni 1941 bis zum Ende in Mauthausen und untersch. Außenlagern inhaftiert gewesen. Schiller, so von Posern, habe er zum ersten Mal im KLM angetroffen - dort sei dieser als Blockführer eingesetzt gewesen. In Heidfeld hab er ihn näher kennengelernt und schließlich im Außenlager St. Valentin, wo er - von Posern - von 2. Oktober 1944 bis 24. April 1945 inhaftiert war. Bezugnehmend auf den Vorfall am 16. November 1944, bei dem ein polnischer Häftling erschossen wurde, gibt von Posern an: Am Nachmittag hätten sie einen Bericht der Sicherheitswachen aus den Nibelungen-Werken bekommen, dass ein Häftling aus dem Desinfektions-Kommando abwesend sei. Er, so von Posern, sei damals erster Lagerschreiber gewesen (zweiter Lagerschreiber Bernhard Schlier) und habe dies dem Rapportführer Schiller gemeldet. Kurz darauf sei gemeldet worden, dass der vermisste Häftling in der Küche des Werks gefunden und dort bereits vernommen wurde. Schiller habe ihn darauf aus dem Nibelungen-Werk abgeholt. Gemeinsam mit dem Lagerältesten Strucky und Schlier habe er folgend gesehen, dass Schiller den Häftling auf einem Hügel erschossen habe. Schiller sei daraufhin ins Lager gekommen, habe gemeint, der Häftling sei auf der Flucht erschossen worden und ihm - von Posern - befohlen, den Toten mit einigen anderen ins Lager zu bringen. Schlier hätte eine Skizze des toten Häftlingsanfertigen sollen; Blockführer Erb - der zu diesem Zeitpunkt Dienst im Jourhaus versah - sollte den Transport ins Lager begleiten. Zur Verwunderung aller Anwesenden, so von Posern, habe der vermeintlich tote Häftling noch gelebt und sei in das Häftlingsrevier gebracht worden, wo der Häftlingsarzt gemeint hätte, der Durchschuss sei harmlos gewesen. Auf Befehl Schillers sei dem Häftling der Verband wieder abgenommen und dieser in eine Holzhütte gesperrt worden. Obwohl in Erb, so von Posern, wieder dort herausholen und in das Häftlingsrevier zurückbringen ließ, habe Schiller erneut verannlasst, den Häftling in die Hütte zu sperren - diesmel habe er den Schlüssel selbst an sich genommen (In diesem Zusammenhang erwähnt von Posern, dass Schiller seine Unterkunft im Jourhaus hatte.) Von Posern erklärt, er habe dem Häftling darauf durch ein Fenster mit Tee und Suppe versorgt, trotzdem sei dieser Häftling (namens Stanislaw Pachefski) zwei Tage später verstorben. Den Todesbericht, so von Posern, habe er selbst geschrieben (mit der Ursache "Erschossen infolge v. Fluchtversuch"); unterschrieben worden sei er von Schiller und dem Lagerkommandanten Langer. Schiller habe auch geschlagen, so von Posern - sowohl im Rahmen v. ofiziellen Lagerstrafen als auch so. von Posern berichtet von einem belgischen Häftling (einen Kapo), der v. Schiller gemeinsam mit einem anderen Häftling verhört und misshandelt wurde. Zu diesem Zeitpunkt sei Heidingsfelder Lagerkommandant gewesen, erklärt von Posern. Er habe Schiller davon abgebracht, über den Häftling eine Meldung zu erstatten und dieser sei "nur" nach Mauthausen überstellt worde. Im Rahmen des Kreuzverhörs gibt von Posern u.a. an, die Entfernung vom Lager zu den Nibelungenwerken habe ca. 800 Meter betragen. Weiters erklärt er, die Leichen der Häftlinge seien zunächst in einer der beiden Latrinen gelagert und von dort nach Mauthausen geschickt worden.
PersonenschlagwortJohann Schiller, Erb, Johann Heidingsfelder, Hans von Posern, Bernhard Schlier, Strucky/Stuecky, Stanislaw Pachefski
SchlagwortLagerschreiber, Mord, Unterkunft-SS, Leichentransport, Misshandlung
LevelEinzelstück