U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-49, Zusammenfassung des Falls Wolfram, 19.2.1948, S. 45371-45383
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-49, Zusammenfassung des Falls Wolfram, 19.2.1948, S. 45371-45383
SignaturDMP.000-50-5-49.45371
InhaltsbeschreibungSeite: 45371-45383, Review and Recommandation: Paul Wolfram wird nach insgesamt drei Anklagepunkten angeklagt, neben der bekannten Anklage für Verbrechen nach dem 1.1.1942 gibt es zwei weitere Punkte für Mithilfe und Anstiftung zum Mord an zwei bzw. einem nicht-deutschen Häftling im Oktober 1941 in Gusen. Es wird festgestellt, dass Wolfram Obersturmführer und für den Steinbruch in Gusen I zuständig war, von 4.12.1940 bis 2.5.1945. Wolram habe am gemeinsamen Vorhaben eindeutig teilgenommen, Anklagepunkt 2 betreffend wird festgestellt, dass Wolfram einen Spanier in den STeinbruch stieß, der einen Polen mit in den Abgrund nahm und beide starben. Bezüglich Punkt 3 wird festgehalten, dass Wolfram einen Polen den STeinbruch hinuntergetreten habe, der starb. Durch mehrere Zeugen ist belegt, dass Wolfram Manager der STeinbrüche war, dass er zunächst Zivilkleidung und später eine SS-Uniform trug. Wolfram kontrollierte und befehltigte sämtliche Arbeiten im Steinbruch, auch was Kleidung, Nahrung und Arbeitsbedingungen anbelangte, waren die Häftlinge im STeinbruch von Wolfram abhängig. Arbeitsunfähige Häftlinge wurden ins Lager zurückgeschickt, Wolfram erteilte außerdem den Kapos und SS-Männern Weisungen und hielt täglich Treffen mit ihnen ab. Immer sollten die Kapos aus den Häftlingen noch mehr Leistung herauspressen. Die Arbeit in den Brüchen war extrem schwer und viele starben an Überanstrengung, wurden geschlagen oder getötet. Auch auf Meldungen von Wolfram wurden Häftlinge geschlagen und getötet. Auch er selbst schlug und tötete Häftlinge. Anschließend werden die einzelnen Vorwürfe der Belastungszeugen aufgezählt. Außerdem werden die Statements der Entlastungszeugen sowie jenes von Wolfram selbst zusammengefasst. Letztlich kam das Gericht aber zu der Überzeugung, dass für alle drei Anklagepunkte die Beweise ausreichen seien. Abschließend wird die Frage diskutiert, ob das Gericht für die Punkte II und III der Anklage zuständig sei, was bejaht wird und auch begründet wird (S. 45380). Das Verfahren weise auch sonst keinerlei Fehler aus, deshalb sollen Urteil und Strafe bestätigt werden.
PersonenschlagwortPaul Wolfram
SchlagwortTatzeitpunkt, Steinbruch, Zivilist, SS-Uniform, Dienstbesprechung, Dienstunterstellung
LevelEinzelstück