U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-49, Eidesstattliche Erklärung Elisabeth Schöfl für Paul Wolfram, 27.1.1948 [eng. U. deu.], S. 45690-45692
TitelU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-49, Eidesstattliche Erklärung Elisabeth Schöfl für Paul Wolfram, 27.1.1948 [eng. U. deu.], S. 45690-45692
SignaturDMP.000-50-5-49.45690
InhaltsbeschreibungSeite: 45690-45692, Schöfl ist aus Langenstein 34 sagt zu Gunsten von Wolfram aus. Wolfram war Betriebsleiter der Dest und war dienstlich oft bei ihr auf dem Dirnbergergut. Wolfram sei stets korrekt gewesen und sie hat es ihm zu verdanken, dass ihr gesamter Steinbruch nicht enteignet worden ist, samt dem landwirtschaftlichen Betrieb. So bekamen sie für die Nutzung des Steinbruches sogar Pacht bezahlt. Für das einige Male Erledigen kleinerer Arbeiten für sie durfte sie die Häftlinge auch verpflegen - Wolfram erlaubte ihr das. Nach Kriegsende hatte sie viele Häftlinge bei sich untergebracht, die sie auch verpflegt hat. Diese erzählten ihr, dass Wolfram zwar streng und genau handelt, aber niemanden tätlich angriff. In ihrem Gasthaus wurden alle Begebenheiten der Steinbrüche besprochen, obwohl es allgemeine Angst vor der SS gab. Schöfl berichtet weiter, dass sie vom ehemaligen Laufburschen Wolframs, einem jungen Polen namens Stacho wisse, dass Wolfram den polnischen Professoren die Möglichkeit gab, ihr Fach weiterzuführen. Davon zeugen die vielen Holzschnitzereien und Bildhauerarbeiten, die bei der Bevölkerung weit verbreitet waren.
PersonenschlagwortPaul Wolfram, Elisabeth Schöfl
SchlagwortAußenwelt, Bevölkerung, Arbeitseinsatz, Steinbruch
LevelEinzelstück