U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-6, Bericht des Board of Review Nr. 3, 22.04.1948, S. 52279-52282
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-6, Bericht des Board of Review Nr. 3, 22.04.1948, S. 52279-52282
ReferenceDMP.000-50-5-6.52279
Content descriptionSeite: 52279-52282, Das Board bespricht Petitionen für Meier und Wiener. Erwähnt werden aber auch die nicht vor Gericht gestellten Paul Rosenthal und Karl Petrina - bei Petrina sei nicht klar, ober nur nicht verurteilt oder gar nicht dem Gericht zugeführt worden ist. Es sei offensichtlich, dass das Gericht den meisten Zeugenaussagen wenig Glauben schenkte, anders seien die relativ niedrigen Strafen nicht zu erklären. Dennoch seien die gelieferten Beweise ausreichend für die Verurteilung gewesen. Wiener hatte eine frühere Haftentlassung beantragt, er argumentierte mit einer früheren Verhaftung - drei Monate beträgt der Unterschied. Die Petition für Meier soll nicht weiter berücksichtigt werden. Der Prozess wurde ordnungsgemäß durchgeführt, es gab keine Irregularitäten. DAs Verfahren war fair und gerecht. Der Petition von Wiener, wonach seine Haft am 14. Mai und nicht am 14. August 1945 begonnen habe, soll stattgegeben werden.
SubjectHaftbeginnzeit, not tried, Strafausmaß
LevelItem