U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-33, Aussage Herbert Melching, S. 16102
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-33, Aussage Herbert Melching, S. 16102
ReferenceDMP.000-50-5-33.16102
Content descriptionSeite: 16102, Herbert Melching wurde 1940 nach Mauthausen und dann Ebensee transferiert, Glöckner war damals Unterscharführer der Waffen-SS und Melching war in seinem Kommando. Es sei ausgeschlossen, dass Glöckner jemanden erschossen hat, denn sonst hätten sie (die Häftlinge) ihn nach Kriegsende an die Amerikaner ausgeliefert. 1943 kam Melching nach Ebensee, wo Glöckner in der SS-Kantine war. Glöckner teilte SS-Güter auch an Häftlinge aus und hat niemanden mißhandelt. Die Aussage des Polen Vojacek sei eine Lüge. Im Gegenteil, Glöckner gab den Häftlingen sogar Zigaretten und informierte die Häftlinge von den Anordnungen des Lagerkommandanten, auch von jener, dass die Häftlinge am 2. bzw. 3. Mai in die Tunnel gebracht werden sollen, der dann gesprengt werden würde.
NotesTranskript fehlt 000-50-5-33
Persons keywordEmil Glöckner, Herbert Melching, Vojacek
SubjectKantine, Dienstbefehl
LevelItem